Spuren: Länge 3-3,5 cm, Spur schnürend. Pfotenabdruck wie Hauskatze: rundlicher Umriss, Ballen und 4 Zehen, aber keine Krallen im Abdruck (von den 5 Vorderzehen erscheint der Daumen nicht im Abdruck, die hinteren Pfoten haben nur 4 Zehen)
Alter: etwa 7 – 10 Jahre, in Gefangenschaft über 15 Jahre
Schutzstatus: Die Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), der Berner Konvention und der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL, Anhang IV) streng geschützt. In der Roten Liste der gefährdeten Wirbeltiere Deutschlands wird die Wildkatze in Niedersachsen als „stark gefährdet“ eingestuft.
Jagdrecht: Jagdbare Tierart nach Bundesjagdgesetz (BJG) jedoch mit ganzjähriger Schonzeit. Nach § 29 Abs. 1, Nr. 3 des Niedersächsischen Jagdrechtes (NJagdG) dürfen „wildfarbene Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden“ geschossen werden. Aufgrund der möglichen Verwechslungsgefahr mit Wildkatzen fordert der BUND, freiwillig auf den Abschuss wildfarbener Hauskatzen zu verzichten.