Wenn sie eine Wildkatze sehen, die ggf. Opfer des Straßenverkehrs geworden ist, gilt:
Bitte nicht mitnehmen! Und sich nicht selbst in Gefahr bringen!
An Autobahnen ist grundsätzlich die jeweilige Autobahnmeisterei zuständig, die nach der Information über Fahrtrichtung und ca. Kilometer das Tier bergen kann.
An Bundes- oder Landstraßen beseitigt der zuständige Jagdpächter das so genannte Fallwild. Die örtliche Polizei arbeitet mit den Jagdpächtern zusammen und kann diesen informieren.