Bereits am Montag, d. 11.01.2010 führt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages eine erste Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Neuordnung des niedersächsischen Naturschutzrechts durch.
Der Beschluss des Gesetzes wird voraussichtlich - nach den Plänen der Regierungsfraktionen - Mitte Februar 2010 gefasst.
In Kraft gesetzt werden soll das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetzes (NAGBNatSchG) bereits am 1. März 2010 - der Tag, an dem auch das im Juli 2009 geänderte Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft tritt.
Grundsätzlich handelt es sich bei den niedersächsischen Regelungen um Ergänzungen des Bundesgesetzes, aber es wird nicht davon Gebrauch gemacht, durch strengere Regelungen auf die besonderen Belange Niedersachsens einzugehen.
Gerade Niedersachsen wird z. B. die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht einhalten und auch keine genügenden Maßnahmen zum Schutz von NATURA 2000 - Gebieten einleiten können. Ebenso stehen die Diskussionen hinsichtlich des Klimawandels ganz am Anfang. Insofern wären strengere gesetzliche Regelungen wünschenswert, die zumindest die Verschlechterungen des BNatSchG - wie z. B. die Reduzierung der Landschaftsplanung, den Kahlschlag der Verbandsbeteiligung und -klage - auffangen würden.
Hier gilt es, in quasi letzter Minute zu handeln. Wenden Sie sich an Ihre Politiker und versuchen Sie, die niedersächsische Gesetzgebung zum Wohle der Natur und der Umwelt zu beeinflussen.