BUND Landesverband Niedersachsen

Ausgesummt: Taten statt Worte!

Forderungen zum Wildbienenschutz an die niedersächsische Landesregierung anlässlich des ersten Weltbienentages

1. Mehr Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft!

Durch die intensive Bewirtschaftung der Agrarlandschaft und die Vergrößerung von Ackerschlägen wurden Rückzugsräume für Arten der Kulturlandschaft in der Vergangenheit vielerorts beseitigt. Weitgehend verschwunden sind artenreiche Feld- und Wegränder, Brachflächen sowie Kleingewässer, die wertvolle Nist- und Nahrungsplätze für unsere heimische Insektenvielfalt darstellen.

Die Landesregierung muss bestehende niedersächsische Blühstreifen- und Agrarumweltprogramme optimieren, damit wertvolle Insektenlebensräume wieder entstehen. Dazu gehören vor allem mehrjährige Blühstreifen und standorttypische Wildkräutersaaten regionaler Herkunft. Auf konkurrenzstarke, nichtheimische Pflanzen wie beispielsweise Phacelia sollte verzichtet werden.

Wege- und Gewässerrandstreifen stellen wichtige kleinräumige Verbundstrukturen in der Kulturlandschaft dar. Selbst die niedrig formulierten gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbundstrukturen werden häufig nicht eingehalten, denn es fehlt eine flächendeckende Kontrolle. Die Landesregierung muss die gesetzlich verpflichtenden Mindestanforderungen sicherstellen und garantieren, dass Wegraine und Randstreifen als wertvolle Insektenlebensräume erhalten und wieder entwickelt werden.

2. Weniger Pestizide in der Landschaft!

Die großflächige Ausbringung von chemisch-synthetischen Pestiziden in der Landschaft stellt eine immen-se Belastung für Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit dar. Wildbienen und andere Insekten werden durch Insektizide direkt geschädigt oder verlieren durch die Beseitigung von Ackerwildkräutern mittels Herbizide wie Glyphosat ihre Lebens- und Nahrungsgrundlage.

Die Landesregierung muss sich für das Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in privaten Bereichen, wie in Gärten und auf Wegen, einsetzen und öffentlich dafür werben.

Der Einsatz von Glyphosat durch Gemeinden und Landkreisen auf öffentlichen Flächen muss weiterhin untersagt bleiben – Sondergenehmigungen dürfen auch künftig nicht erteilt werden. Das Land muss beim Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat und Neonicotinoiden Vorreiter auf den eigenen landwirtschaftlich genutzten Flächen und insbesondere in den Domänen sein. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung auf EU- und Bundesebene für ein vollständiges Verbot von Neonicotinoiden einzusetzen.

3. Stärkere Berücksichtigung von Wildbienen in der Eingriffsplanung!

Viele Wildbienenarten sind stark spezialisiert und selten. Durch Eingriffe in ihre Lebensräume gehen diese Populationen schnell verloren. Obwohl Wildbienen aufgrund ihrer Bedeutung als Bestäuber für die Ökosysteme als besonders wertvoll gelten und ihr generell hoher Gefährdungsgrad belegt ist, werden sie in der Bundesartenschutzverordnung nur als „besonders geschützt“ bewertet. Hierdurch werden sie in der Eingriffsplanung wie beim Bau von Straßen nicht berücksichtigt.

Die Landesregierung hat sich dafür einzusetzen, dass ausgewählte hochgradig gefährdete Stechimmen- und Wildbienenarten als „streng geschützt“ in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen werden.

4. Landesweites Monitoring zum Insektenschutz!

Das Insektensterben hat sich über Jahrzehnte entwickelt. Aufgrund fehlender Untersuchungen wird das alarmierende Ausmaß erst jetzt öffentlich und politisch diskutiert. Um die Wirkung von Maßnahmen langfristig beobachten und Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können, ist ein langfristig angelegtes Monitoring von Insektenarten notwendig. Die vorhandenen Daten zu Vorkommen und Verbreitung der Wildbienen in Niedersachsen sind ungenügend. Teilweise bestehen erhebliche Erfassungslücken. Die Landesregierung hat für ein landesweites Erfassungs- und Monitoringprogramm zu sorgen. Der BUND unterstützt die Forderung nach einem bundesweiten Monitoringzentrum zum Insektenschutz und fordert die Landesregierung auf, sich darum zu bewerben und damit eine besondere Verantwortung beim Insektenschutz zu übernehmen. Auf repräsentativen Flächen in Niedersachsen ist umgehend ein Langzeit-Monitoring aufzubauen, um langfristige Bestandsentwicklungen feststellen zu können.  

5. Überarbeitung der Roten Liste für Niedersachsen!

Die aktuelle Rote Liste der Wildbienen in Niedersachsen stammt aus dem Jahre 2002. Viele in Niedersachsen vorkommende Arten sind in dieser Liste nicht enthalten. Der Gefährdungsstatus vieler Wildbienenarten hat sich längst verschlechtert.

Die Landesregierung hat eine Neubearbeitung der Roten Liste in Auftrag zu geben und hierfür Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Erarbeitung muss zeitnah umgesetzt werden.

6. Artenschutzprogramm für Wildbienen!

Die Landesregierung hat Akteure und Fachleute von Universitäten, Nichtregierungsorganisationen sowie Biologen mit ausgewiesenen Kenntnissen zusammenzuführen. Das Ziel muss sein, Forschung und Maßnahmen für den Erhalt der heimischen Wildbienen und anderer Stechimmenarten durch finanzielle Förderung zuverlässig und langfristig zu unterstützen.  

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