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Niedersachsen: Vorreiter beim Abbau von Naturschutzstandards

Von links nach rechts: Prof. Dr. Wolfgang Köck, Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ); Ulrich Stöcker, Deutsche Umwelthilfe (DUH); Peter Mlodoch, Journalist; Gero Hocker, Umweltpolitischer Sprecher der FDP in Niedersachsen; Dr. Alfred Herberg, Bundesamt für Naturschutz (BfN), Leiter Fachbereich Naturschutz und Entwicklung, Bonn; Hans-Werner Blank, Leiter des LANA-Ausschusses Eingriffsregelung und Landschaftsplanung

Die niedersächsische Landesregierung arbeitet an einer Novelle des Naturschutzgesetzes. Die niedersächsischen Naturschutzverbände sind entsetzt und läuten die Alarmglocken.

Experten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und hochrangige Umweltjuristen bezeichneten die Absichten der Landesregierung bei einer Veranstaltung des BUND, NABU, NVN und des BBN als "abenteuerlich" und "denkbar ungeeignet, um die Biodiversität zu sichern".


Am Freitag, dem 20. November 2009, trafen sich über 100 Experten und viele Vertreterinnen und Vertreter niedersächsischer Naturschutzbehörden, um über die beabsichtigte Novelle des Naturschutzrechts zu diskutieren.


Den meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmern war ein erster Entwurf zur Novelle bekannt, der konsequent die Forderungen der niedersächsischen Landesregierung bei der Ausgestaltung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Landesrecht umsetzen will. Dazu gehörten z.B. die Gleichstellung von Kompensationsmaßnahmen und Ersatzgeldzahlungen auf Antrag des Vorhabensträgers und die Freistellung von Küstenschutz- und Deichbaumaßnahmen von der Anwendung der Eingriffsregelung.


Prof. Dr. Christian Schrader, Universität Fulda
Dr. Alfred Herberg, Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Hans-Werner Blank, Leiter des LANA-Ausschusses Eingriffsregelung und Landschaftsplanung
Peter Mlodoch, Journalist; Gero Hocker, Umweltpolitischer Sprecher der FDP in Niedersachsen

Diese Regelungen, so die Referenten, seien zum Teil keinesfalls mit dem Bundesrecht (in Zusammenhang mit den Regelungen der Föderalismusreform) vereinbar. Es drohen alle Zulassungen, die auf einer solchen Grundlage gefällt werden, durch Verbandsklagen zu scheitern - einschließlich der gesetzlichen Regelungen, die bei der Gelegenheit ebenfalls geprüft würden. Viele Vertreterinnen und Vertreter der unteren Naturschutzbehörden aus Niedersachsen kritisierten an dem Entwurf, dass die Vorsätze, durch Neuregelungen zur Entbürokratisierung beizutragen und Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, durch die vorgesehenen Vorschriften geradezu konterkariert würden.


Teilweise hat sich diese Erkenntnis wohl auch bei den Regierungsfraktionen durchgesetzt, denn zum Ende der Veranstaltung wurde bekannt, dass diese den Entwurf von Minister Sander gestoppt hatten und bereits ein weiterer Entwurf zur Novelle aufgelegt worden war (s.u.), der einige der "abenteuerlichen" Regelungen aufgibt, andere allerdings beibehält.


So ist immer noch vorgesehen, - entgegen den Regelungen des BNatSchG, das dazu einen so genannten abweichungsfesten Grundsatz formuliert - in Niedersachsen auf das Landschaftsprogramm künftig ganz zu verzichten und die Erstellung und Fortschreibung örtlicher Landschaftspläne ins Belieben der Gemeinden zu stellen; gegen jede fachliche und auch ökonomische Vernunft, wie aus dem Publikum betont wurde, denn mit der Landschaftsplanung werden wichtige Grundlagen für die Umweltprüfungen der gemeindlichen Bauleitplanung geliefert.

Die Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände sollen - nach den Einschnitten durch das Niedersächsische Gesetz zur landesweiten Umsetzung des Modellkommunengesetz (NEKHG), das am 1. November in Kraft getreten ist - im Zusammenwirken mit dem ebenfalls zur Novellierung anstehenden niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) nochmals reduziert werden.


Die Vorträge, die von den Referenten bei der Veranstaltung gehalten worden sind, stehen demnächst hier zum Download bereit.


Eine Dokumentation der Veranstaltung ist in Arbeit und steht ebenfalls in Kürze bereit.


Es ist geplant, dass die anerkannten Naturschutzverbände Anfang Januar 2009 zu dem Gesetzentwurf [LINK] angehört werden, der am 30. November 2009 von der Regierungsfraktion über den Umweltausschuss des niedersächsischen Landtages ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll. Die Mitglieder des Umweltausschusses ( http://www.landtag-niedersachsen.de/organisation/organisation.htm ) wollen den Entwurf, über den der Landtag spätestens im Februar entscheiden soll, an diesem Termin erstmals beraten. Ziel ist es, das Gesetz zeitgleich mit dem neuen BNatSchG am 01. März 2010 in Kraft zu setzen, um die teilweise anspruchsvolleren Regelungen des Bundes gar nicht erst zur Wirkung kommen zu lassen, denn nach den Ergebnissen der Föderalismusreform geht Landes- vor Bundesrecht.


Wenn Sie zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen wollen, wenden Sie sich bitte sobald wie möglich direkt an die Mitglieder des Umweltausschusses des Landtags (s.o.) und an ihre Abgeordneten im Wahlkreis (informieren Sie uns bitte in Kopie / CC).

 


Gesetzentwurf zum Download (PDF-Format, ca. 1 MB)




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