Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht

13. September 2024 | Artenschutz (NI), Energiewende, Energie (NI), Klimawandel, Lebensräume, Umweltpolitik (NI)

 (Kevin Snyman / Pixabay.com / Pixabay-Lizenz)

BUND verklagt gemeinsam mit dem SFV und vier Einzelkläger*innen die Bundesregierung

Der BUND Bundesverband reicht erneut Klage gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Gemeinsam mit dem Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und vier weiteren Einzelkläger*innen wird eine neue Verfassungsbeschwerde gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erhoben. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch wollen Beschwerden führen. Dies kündigten die Verbände für den Fall an, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung unterschreiben sollte.

Bereits 2018 hatte der BUND geklagt, um die damalige Regierung zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu verpflichten. 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil, dass das damalige Klimaschutzgesetz der Bundesregierung unzureichend war und die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen verletzte. Der Schutz des Klimas sei nicht nur eine politische Verpflichtung, sondern ein Grundrecht, so das Gericht. Klimaschutz sei ein Menschenrecht und die Regierung dazu verpflichtet, durch wirksame Maßnahmen die Lebensgrundlagen heutiger und zukünftiger Generationen zu schützen.

Doch anstatt der Verurteilung von vor drei Jahren und der sich immer weiter zuspitzenden Klimakrise nachzugehen und das Klimagesetz zu verschärfen, schwächt die Regierung dieses ab. Durch die geplante Reform des Klimaschutzgesetzes wird es sehr unwahrscheinlich, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. In der Reform werden die Sektorziele aufgegeben und die Überprüfungsmechanismen bei der Treibhausgasreduktion abgeschwächt. Dieses Vorhaben steht in einem direkten Widerspruch zu der Verurteilung von 2021.

Die Untätigkeit der Bundesregierung kann der BUND nicht hinnehmen – denn die Bundesregierung verletzt mit ihrem Vorhaben nicht nur die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen, sondern auch zentrale Grundrechte, wie das Recht auf Leben, Gesundheit und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Rechte sind im Grundgesetz verankert, und die fortgesetzte Schwächung der Klimaschutzmaßnahmen gefährdet sie massiv.

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, betont: „Das Klimaschutzgesetz wurde geschliffen und wesentlicher Elemente beraubt. (…) Klimaschutz ist Menschenrecht – das haben die Wetterextreme dieses Jahres wieder eindrücklich bewiesen. Wir klagen Verantwortung ein, wir klagen auf Klimaschutz, der eine gute Zukunft möglich macht.”

Eine reale Chance das Klima langfristig zu stabilisieren ist das 1,5 Grad Ziel, welchem die Staatengemeinschaft – auch Deutschland – mit dem Pariser Klimaabkommen folgt. Doch Ziel und Handeln klaffen immer weiter auseinander: laut Expert*innenrat für Klimafragen wird Deutschland seine Klimaziele für 2030 nicht erreichen und hat schon mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen als ihm zusteht, um die 1,5 Grad Grenze nicht zu überschreiten.

Laut den Rechtsanwält*innen Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, die die Verfassungsklage juristisch vertreten, verstößt die Bundesregierung damit gegen das Grundgesetz: konkret gegen die Freiheitsrechte, das Recht auf Leben und Gesundheit und das Staatsziel Umweltschutz (Art. 2 Abs. 1, 2 Abs. 2, 20a GG). Die Klage verlangt ein deutlich höheres Niveau beim Klimaschutz.

Die Klageschrift ist hier zu finden.

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