BUND Niedersachsen
Newsletter November 2018
Liebe Naturschutzfreunde,
wegweisend könnte die Entscheidung sein, die heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig getroffen wurde: Der Planfeststellungsbeschluss für ein 20 Kilometer langes Teilstück der A 20 in Schleswig-Holstein sei «rechtswidrig und nicht vollziehbar». Der BUND hatte wegen wasser- und artenschutzrechtlicher Bedenken gegen den Autobahnbau geklagt. Auch die Bundesverwaltungsrichter sahen deutliche Mängel, vor allem beim Schutz von Fischbeständen in angrenzenden Gewässern und Fledermäusen. Über 30.000 Tiere überwintern in den Segeberger Kalkberghöhlen.
Die Entscheidung ist kein Baustopp, nur eine Verschnaufpause für die Natur. Und sie zeigt wieder einmal, dass oft nur Klagen helfen, damit auf Tiere und Pflanzen Rücksicht genommen wird. Diesmal kommt die Natur zu ihrem Recht. Mehr zu unseren Aktivitäten zum Schutz unserer Umwelt erfahren Sie in diesem Newsletter.
Viele Grüße vom BUND Niedersachsen
Dr. Tonja Mannstedt