BUND Landesverband Niedersachsen

Baugesetzbuch-Novelle: Verpasste Chance im Kampf gegen den Flächenverbrauch - BUND: Entscheidung nicht mit Niedersächsischem Weg vereinbar

07. Mai 2021 | Lebensräume, Landwirtschaft, Naturschutz in der Stadt (NI), Mobilität (NI), Mobilität, Artenschutz (NI), Umweltpolitik (NI)

Der BUND Niedersachsen kritisiert die heutige Abstimmung des Bundestages über den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Diese sei nicht mit den Änderungen des niedersächsischen Naturschutzgesetzes vereinbar, die das Land im Rahmen des Niedersächsischen Weges im November 2020 im Landtag beschlossen hat. Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragraphen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht es, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß, sondern auch die verkehrsfördernde Zersiedelung in den Außenbereichen.

„Die Neuversiegelung ist eine der Ursachen für den anhaltenden Artenverlust. Mit der heutigen Entscheidung wurde eine wichtige Chance vertan, den unkontrollierten Flächenverbrauch zu bremsen“, sagt Heiner Baumgarten, BUND-Landesvorsitzender. „Niedersachsens Ziel, die Neuversiegelung bis zum Jahr 2030 auf unter drei Hektar pro Tag und bis 2050 auf Netto-Null zu verringern, droht damit zu scheitern. Heute wäre eine Gelegenheit gewesen, beim Boden- und Klimaschutz endlich in die Umsetzung zu gehen, statt ihn nur auf dem Papier zu betreiben.“

Aktuell werden in Niedersachsen jeden Tag 6 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. Mit der heutigen Neuregelung wird das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraph wurde bislang auch gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Auch in Niedersachsen sind viele Ortschaften davon betroffen.

Der BUND hatte sich in den Beratungen zum Niedersächsischen Weg vehement dafür eingesetzt, die Flächenversiegelung im städtischen und ländlichen Raum zu reduzieren. Der Umweltverband fordert zum einen, Grünflächen zu erhalten. Das kann durch einen Sanierungsschub oder durch Aufstockung bestehender Häuser, aber auch durch Flächenumwidmungen erreicht werden, zum Beispiel wenn die Potentiale von brachliegenden Flächen durch Wohnbebauung oder als Grünfläche besser genutzt werden. Unerlässlich ist es auch, Fernstraßenbauprojekte in Niedersachsen zu überdenken. Der Bau der Küstenautobahn A20 zwischen Westerstede und Bad Segeberg würde über 4.000 Hektar Fläche beanspruchen. Deshalb fordert der BUND ein Moratorium für den Bau dieser Autobahn sowie der A39.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche noch einmal mit Nachdruck klargemacht, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zum Erhalt der Umwelt bei weitem nicht ausreichen. Baumgarten: „Der Boden ist unser wichtigster Speicher für Kohlenstoff, deshalb ist Bodenschutz auch Klimaschutz. Mit jedem Hektar, die wir heute durch Wohnungs- oder Straßenbau verlieren, verlieren wir unser Potenzial, auf die Folgen des Klimawandels zu reagieren.“

 

Hintergrund:
Die schrittweise Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen wurde im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) festgeschrieben, so wie es im Niedersächsischen Weg (Punkt 14) zwischen Politik, Naturschutz und Landwirtschaft vereinbart und am 11. November 2020 im Landtag beschlossen wurde. Der neue § 1a besagt, dass der tägliche Flächenverbrauch landesweit bis zum Ablauf des Jahres 2030 auf unter 3 Hektar sinken muss. Ab 2050 darf es keine Versiegelung mehr geben.

Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg des Flächenverbrauches bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.

Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltverbänden 2017 eingeführt worden galt bis 31.12.2019 und wurde nun heute wiedereingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 voraussichtlich mit Umsetzungsfrist bis 2025.

 

Mehr Informationen:
Thesenpapier zum §13b BauGB der Umweltverbände
www.bund-niedersachsen.de/allianz-fuer-artenschutz
www.bund.net/lebensraeume/flaechenverbrauch
www.bund.net/klimawandel

 

Kontakt:
Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender BUND Niedersachsen, heiner.baumgarten(at)bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69-31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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