BUND Landesverband Niedersachsen

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39 – NABU unterstützt - Geplante Autobahn zerstört wertvolle Lebensräume und wirkt Klimaschutzzielen entgegen

03. Juli 2018 | Klimawandel, Energie (NI), Umweltpolitik (NI), Mobilität (NI)

Der BUND Niedersachsen hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den ersten planfestgestellten Teilabschnitt der geplanten A 39 eingereicht und wird dabei vom NABU unterstützt. Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Für diesen Abschnitt hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss am 30. April 2018 erlassen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten ist ein Bauprojekt mit erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Da alle umwelt- und naturschutzfachlichen Einwendungen, die der BUND seit Beginn der Planungen vorgebracht hat, von den Entscheidungsträgern ignoriert wurden, geht er nun gerichtlich gegen die Planungen vor. „Wie auch bei der A 20 wird mit der geplanten A 39 der klimaschädlichste Verkehrsträger überhaupt, die Straße, gefördert. Nationale und internationale Klimaschutzziele werden dadurch ignoriert “, unterstreicht Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen. BUND und NABU haben frühzeitig gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Keine A 39“ umwelt- und naturverträglichere Alternativen vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. „Die geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume, wie das Tappenbecker Moor und naturnahe Gewässerläufe. Außerdem zerschneidet sie Wanderwege der sich gerade im Landkreis Gifhorn ausbreitenden Wildkatze“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Manfred Michel, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Gifhorn kritisiert: „Unsere Vorschläge wurden nicht aufgegriffen, obwohl mit dem Bau der A 39 ein großer noch unzerschnittener verkehrsarmer Raum der Bundesrepublik verloren geht.“ Das Umweltbundesamt hatte im Zuge der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2030) die A 39 auf die Liste der umweltschädlichsten Projekte gesetzt, die aus dem BVWP 2030 gestrichen werden sollten.

Laut Analysen des Bundesverkehrsministeriums weist die A 39 nur eine mittlere Raumwirksamkeit auf. Um in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 zu gelangen, musste der Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens mit einbezogen werden. Dieser stagniert allerdings schon lange, nimmt derzeit sogar ab und wird heute zu über 41 % mit der Bahn abgewickelt. Gleichzeitig wird die straßenseitige Anbindung des Hafenhinterlandes bereits über andere Nord-Süd-Autobahnen gewährleistet (siehe Graphik). Außerdem müsste für den Autobahnkomplex aus A 14 und A 39 eine verkehrliche Gesamtbetrachtung erfolgen. Hinzu kommt, dass Autobahnneubauten von namhaften Verkehrswissenschaftlern keine wesentlichen positiven Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft mehr bescheinigt werden. Sie prognostizieren vielmehr, dass regionale Betriebe im strukturschwachen Raum verdrängt werden, weil gut aufgestellte Unternehmen in größerer Entfernung leichteren Zugang dorthin finden.

Der BUND wird bei seiner Klage außerdem von verschiedenen Umweltinitiativen sowie der Deutschen Umwelthilfe unterstützt.

 

Hintergrund:

Die A 39 hat eine Länge von rund 105 km und gilt als ein Autobahnneubau. Obwohl der Bundesverkehrswegeplan den Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ bei Bundesfernstraßen verfolgt, wurde die A39 im Jahr 2004 in den “Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. 2016 wurde diese Einstufung im Bundesverkehrswegplan 2030 (BVWP 2030) erneuert. BUND und NABU haben bereits damals diese Einstufung aus verschiedenen Gründen deutlich kritisiert: Das Vorhaben gehört zu den umweltschädlichsten Projekten des BVWP 2030 und weist ein ausgesprochen schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Verpflichtende EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen wurden für den BVWP 2030 nicht angewendet und auch nicht in der Planung zur A 39. Damit erfolgte auch keine Untersuchung umweltfreundlicherer Alternativen einschließlich anderer Verkehrsträger wie Bahn und Schiff. Auch eine transparente frühe Öffentlichkeitsbeteiligung blieb aus.

Während der 12 Jahre andauernden Planungsphase der A 39 gab es zahlreiche Widersprüche in den verkehrspolitischen Aussagen. Darauf haben der BUND und NABU, die Bürgerinitiativen sowie externe Verkehrswissenschaftler immer wieder hingewiesen. Konstruktive Gespräche auf politischer Ebene kamen nicht zustande. Erst zum jetzigen Zeitpunkt kann auf Grundlage der vorliegenden Planfeststellung eine gerichtliche Überprüfung durch eine Klage erfolgen.

 

Rückfragen zum Thema an:

Heiner Baumgarten, Vorsitzender, BUND Landesverband Niedersachsen, heiner.baumgarten(at)bund.net

Pressekontakt:

Dr. Tonja Mannstedt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, BUND Landesverband Niedersachsen, Tel. (0511) 965 69 – 31, tonja.mannstedt(at)nds.bund.ne

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