BUND Landesverband Niedersachsen

BUND kritisiert mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zum Gewässerschutz in Niedersachsen

26. Mai 2021 | Flüsse & Gewässer, Meere, Umweltpolitik (NI)

Anlässlich des Flussgebietsforums Niedersachsen am kommenden Freitag, zu dem das niedersächsische Umweltministerium eingeladen hat, kritisiert der BUND Niedersachsen die mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu bedauern, dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgefordert hat, Interessenträger bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.

„Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass wichtige Akteure wie die Naturschutzverbände bereits an den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne mitarbeiten und Vorschläge für die Bewirtschaftung unserer Flüsse unterbreiten sollen. Hierzu hat es in Niedersachsen bisher keine Gelegenheit gegeben“, kritisiert Susanne Gerstner, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen. Zwar liegen die Umsetzungspläne für die Bewirtschaftung der niedersächsischen Gewässer seit dem 22. Dezember zur Anhörung aus. Die erste Veranstaltung dazu findet jedoch erst übermorgen und damit weniger als 4 Wochen vor Ende der Anhörungsfrist statt. „Das Angebot kommt erheblich zu spät und bietet auch hinsichtlich seiner Form keinen Raum für eine ernst gemeinte Beteiligung: Das Flussgebietsforum ist eine Vortragsveranstaltung mit gerade einmal 50 Minuten Zeit für Fragen und Antworten. Aktive Beteiligungsformate sehen anders aus“, so Gerstner. Auch Dialogveranstaltungen in den jeweiligen Regionen Niedersachsens habe es nicht gegeben.

Bis zum 22. Juni können Bürger*innen eine Stellungnahme zu den Bewirtschaftungsplänen abgeben. Allerdings stellen die technische Ausdrucksweise und die Unübersichtlichkeit der Anhörungsdokumente eine Barriere für die Beteiligung dar, kritisiert Vera Konermann, Gewässerreferentin des BUND Niedersachsen. Auf insgesamt 3.274 Seiten befinden sich beispielsweise Tabellen als Endlosdokument, sodass es kaum möglich sei, einen bestimmten Bach oder Fluss überhaupt zu finden. „Mit dieser Form der Veröffentlichung verhindert man Beteiligung, anstatt sie zu fördern“, so Konermann. Dass Partizipation besser realisiert werden kann, zeigt ein Blick in andere Bundesländer: So fand zum Beispiel in Baden-Württemberg eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, sodass Bürger*innen und Verbände ihre konkreten Anregungen schon frühzeitig vor der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne abgeben konnten. Das Auffinden von Gewässern wurde durch eine interaktive Maßnahmenkarte erleichtert, mit deren Hilfe punktgenau Informationen zu einzelnen Gewässern und die vorgesehenen Maßnahmen abrufbar waren; eigene Bemerkungen zu den Maßnahmen konnten direkt eingetragen werden.

Hintergrund:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Gemäß Artikel 14 WRRL und § 85 Wasserhaushaltsgesetz haben die zuständigen Behörden die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne zu fördern.

Weitere Informationen: www.bund-niedersachsen.de/gewaesser

Kontakt:
Vera Konermann, Gewässerreferentin, BUND Landesverband Niedersachsen, vera.konermann(at)nds.bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69 – 31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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