Erfolg für den Wasserschutz und die Ems

06. März 2025 | Flüsse & Gewässer, Naturschutz, Umweltpolitik (NI), Wasser, Flüsse, Meere (NI)

 (Dade / DUH)

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen ambitioniertere Maßnahmen gegen die massive Nitratbelastung im Ems-Gebiet ergreifen und das Maßnahmenprogramm Ems nachbessern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute bekannt gegeben. Damit hat es der Klage der Deutschen Umwelthilfe, unterstützt durch den BUND Niedersachsen, stattgegeben. Die von den beiden Ländern in Anspruch genommenen Fristverlängerungen für die Einhaltung des Nitrat-Schwellenwertes bis 2027 sind unwirksam. Die Klärung dieser Frage hat das Gericht an der Europäischen Gerichtshof verwiesen.

Die Umweltverbände wollten die beiden Bundesländer mit der Klage zur schnellstmöglichen Einhaltung des europaweit geltenden Grenzwertes für Nitrat im Grundwasser verpflichten und eine verbesserte Wasserqualität der Ems erreichen. Mit dem heute gewonnenen Revisionsverfahren erwirken sie einen Präzedenzfall zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und damit für die Grund- und Trinkwasserqualität in ganz Deutschland.

 

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