BUND Landesverband Niedersachsen

Gewässerschutz rückt in weite Ferne - BUND fordert wirksames Maßnahmenprogramm für gesunde Flüsse und Seen in Niedersachsen

21. Juni 2021 | Umweltpolitik (NI), Flüsse & Gewässer

Laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen alle Gewässer bis 2027 einen guten ökologischen Zustand aufweisen. Weil dies bislang in Niedersachsen nur 3 % der Flüsse und Seen erreichen, plant das Land im niedersächsischen Bewirtschaftungsplan für Elbe, Weser, Ems und Rhein, diese Ziele um weitere 30 Jahre zu verschieben. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND Niedersachsen kritisiert das Hinauszögern in seiner heutigen Stellungnahme scharf und verlangt vom Land Niedersachsen wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.

„In Niedersachsen besteht ein massives Umsetzungsdefizit, das auch mit Aktualisierungen der Bewirtschaftungspläne und mangelhaften Maßnahmenprogrammen für den Zeitraum 2021-2027 nicht behoben werden kann“, sagt BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten. „Niedersachsen lässt den Gewässerschutz weiterhin schleifen: Es macht die als Ausnahme vorgesehene Fristverlängerung zur Regel und verschiebt die Erreichung der Ziele in die ferne Zukunft. Eine Bewirtschaftungsplanung, bei der von vorne herein feststeht, dass sie nur den schlechten Status Quo aufrechterhält, ist aus unserer Sicht nicht EU-rechtskonform. Das Land muss dringend nachbessern, um die Ziele bis 2027 noch zu erreichen, denn es gefährdet so den Schutz der Lebensgrundlage Wasser.“

Im Entwurf des niedersächsischen Bewirtschaftungsplans für Elbe, Weser, Ems und Rhein wird deutlich, dass es auch im 3. Bewirtschaftungszyklus zu keiner Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands kommen wird. Anhand der prognostizierten Daten ist abzulesen, dass die überwiegende Mehrzahl der Flüsse und Bäche sogar erst zwischen 2051 und 2057 die EU-Ziele hinsichtlich Gewässerstruktur und Durchgängigkeit erreichen wird. Das Land bräuchte damit für die Umsetzung der Maßnahmen an Fließgewässern mehr als doppelt so lang, als es die gesetzliche Grundlage vorsieht.  

„Das Land Niedersachsen muss endlich die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen und dem Gewässerschutz die notwendige Priorität einräumen“, so Baumgarten weiter. „Fortschritte bei der Umsetzung der WRRL können in Niedersachsen nur erzielt werden, wenn entsprechende Organisationsstrukturen mit Fachkompetenz, klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aufgebaut werden. Das bisher verfolgte Prinzip, das vorrangig auf Angebotsplanung und Freiwilligkeit setzt, ist als gescheitert zu bewerten.“ Der BUND kritisiert massiv, dass immer noch mehr Mittel für die Zerstörung von Gewässern als für deren Schutz ausgegeben werden. Weitere Gewässerausbauten, wie sie in größerem Umfang z.B. an Außen- und Unterweser und der Außenems geplant sind, müssen tabu sein. Alle zurückliegenden derartigen Eingriffe haben dramatische Verschlechterungen der Gewässer zur Folge gehabt.

Auch schädliche Bewirtschaftungsmethoden müssen unterbunden werden. Im agrarisch geprägten Land Niedersachsen sind Belastungen aus der Landwirtschaft ein Hauptstressor für unsere Fließgewässer und das Grundwasser. Mehr als 40 % aller Grundwasserkörper in Niedersachsen sind aufgrund der Nitratbelastung in einem schlechten chemischen Zustand. „Der niedersächsische Bewirtschaftungsplan ist nicht geeignet, um das Grundwasser ausreichend vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen“, kritisiert Vera Konermann, BUND-Gewässerexpertin. „Es ist bereits abzusehen, dass auch die Düngeverordnung nicht ausreicht, um die Vorgaben für Grundwasser von maximal 50 mg/l Nitrat zu erreichen.“ So müssten im Zentrum der niedersächsischen Fleischindustrie entlang der Hase zwischen Cloppenburg und Osnabrück die Stickstoffeinträge in das Grundwasser um 75 % gesenkt werden. Das Land Niedersachsen schätzt die Wirkung geplanter Maßnahmen jedoch auf nur 40 % ein.

 

Hintergrund:
Am 22. Juni endet die Frist für die Öffentlichkeit, sich zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu äußern. Der BUND Niedersachsen hat für Elbe, Weser, Ems und Rhein eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Der Umweltverband macht dabei auf Bundes- und Landesebene Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten ökologischen Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen.

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie war die Herstellung eines guten Zustands aller Gewässer binnen 15 Jahren, also bis Ende des Jahres 2015. Letztmalig sieht die Richtlinie eine Fristverlängerung bis Ende 2027 vor. Aktuell haben nur 3 % der Oberflächengewässer in Niedersachsen einen guten ökologischen Zustand erreicht. Etwa 51 % der Grundwasserkörper weisen einen schlechten chemischen Zustand auf. Damit werden - wie bereits in 2015 - die Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer und das Grundwasser auch am Ende des zweiten Bewirtschaftungszeitraums im Jahr 2021 in großem Umfang und für alle Handlungsfelder verfehlt.

 

Weitere Informationen:
Link zur Stellungnahme für Niedersachsen: www.bund-niedersachsen.de/stellungnahme-wrrl
Link zur Stellungnahme für Deutschland: www.bund.net/stellungnahme-wrrl
Zur Wasserrahmenrichtlinie: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/

 

Kontakt:
Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender BUND Niedersachsen, heiner.baumgarten(at)bund.net
Vera Konermann, Gewässerreferentin, BUND Landesverband Niedersachsen, vera.konermann(at)nds.bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69-31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb