BUND Landesverband Niedersachsen

Kleiner Schritt statt großer Wurf - BUND: Änderungen im Niedersächsischen Wassergesetz sind nicht ausreichend

30. Juni 2021 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Umweltpolitik (NI)

Zur Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes zieht der BUND Niedersachsen eine gemischte Bilanz. Mit den geplanten Gesetzesänderungen wird zwar versucht, die Entwicklung und  Unterhaltung der Gewässer in Zukunft ökologischer auszurichten. Für den Schutz unseres Trinkwassers und für gesunde und lebendige Flüsse und Bäche sind die Neuregelungen angesichts des sehr schlechten Gewässerzustandes in Niedersachsen jedoch bei weitem nicht ausreichend. Problematisch ist vor allem die mangelnde Finanzierung geplanter Schutzmaßnahmen.

„Die geplante Ausweisung von Entwicklungskorridoren und die Einführung eines Vorkaufsrechts für Grundstücke an Gewässern sind richtige Schritte für einen besseren Gewässerschutz in Niedersachsen“, sagt Susanne Gerstner, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen. Mit der Schaffung von Entwicklungskorridoren geben wir  unseren Fließgewässern  mehr Raum für Eigendynamik und Naturnähe zurück. Es entstehen natürliche Überschwemmungsgebiete, durch die die wertvolle Ressource Wasser in der Landschaft zurückgehalten und Hochwasserkatastrophen vermieden werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels sind solche Flächen dringend erforderlich. Auch erfüllen Entwicklungskorridore eine wichtige Funktion beim Trinkwasserschutz, schaffen wertvolle Lebensräume und fördern den Biotopverbund. „Angesichts der Bedeutung dieser Korridore für den Wasser- und Artenschutz ist es unverständlich, weshalb niedersachsenweit laut Finanzplanung des Landes nur von drei Korridoren ausgegangen wird. Sollten die unteren Wasserbehörden dieses Instrument aufgrund fehlender Mittel derart sparsam einsetzen, werden die gewünschten Effekte nicht eintreten“, so Gerstner weiter. Der BUND regt zudem an, die Breite der Korridore nicht starr auf 25 Meter festzulegen, sondern den natürlichen Flächenbedarf eines Fließgewässers im Einzelfall zu ermitteln. Hierfür liege ein bundesweit abgestimmtes Verfahren vor.

Der BUND begrüßt, dass die Unterhaltung der Gewässer zukünftig stärker ökologisch ausgerichtet wird, anstatt wie bisher nur den ordnungsgemäßen Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit zu gewährleisten. Diese Änderung ist aus Sicht des BUND längst überfällig, um der Bedeutung der Gewässer als Lebensraum wild lebender Tieren und Pflanzen gerecht zu werden.

Nicht behoben werden in der Gesetzesnovelle jedoch die mangelhaften Zuständigkeiten: Während die Verantwortung für den Gewässerschutz und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beim Land liegt, sind vor Ort die Wasser- und Bodenverbände als freiwillige Träger für die Maßnahmen zuständig. „Ohne rechtlich verbindliche Strukturen sind Maßnahmen einer ökologischeren Gewässerbewirtschaftung nicht durchzusetzen. Das Freiwilligkeitsprinzip kann zudem nur funktionieren, wenn es genügend finanzielle Anreize gibt. Das gilt für alle Maßnahmen an den Gewässern, von der Schaffung von Entwicklungskorridoren bis hin zu freiwilligen Kooperationen in Wasserschutzgebieten. Ohne eine ausreichende Finanzierung laufen die Gesetzesänderungen und damit der Schutz unseres Trinkwassers und unserer Gewässer ins Leere“, betont Gerstner.

Der BUND erwartet, dass das Land die Novelle mit Blick auf die europäischen Schutzziele nachbessert. Da Niedersachsen die Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern derzeit deutlich verfehlt, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um Flüsse, Bäche, Seen und das Grundwasser vor schädlichen Eingriffen zu schützen. In diesem Zusammenhang kritisiert der Umweltverband die zahlreichen Ausnahmeregelungen bei der Gebührenpflicht für Wasserentnahmen und die Höhe der Entgelte: Letztere muss so bemessen sein, dass eine Lenkungswirkung eintritt. Vor allem wasserintensive und problematische Nutzungen wie Wasserkraft sowie Abbau von Sand, Kies, Erdöl und Bodenschätzen dürfen nicht mehr von der Abgabe befreit werden.

 

Hintergrund:
Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) wird derzeit novelliert. Zum Entwurf der Novelle hat der BUND im morgen endenden Beteiligungsverfahren eine umfassende Stellungnahme abgegeben.
Geändert werden sollen Regelungen zur Reinhaltung und der Entwicklung der Gewässer in Niedersachsen, um die Bewirtschaftungsziele nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Das betrifft u.a. Erstattungsregelungen sowie Vorgaben für Kooperationen bei Maßnahmen zum Trinkwasserschutz, für die Ausweisung von Entwicklungskorridoren, beim Vorkaufsrecht für Grundstücke und für eine ökologischere Ausrichtung der Gewässerunterhaltung.
Bereits im November 2020 hatte eine Novellierung des Wassergesetzes stattgefunden. Dabei wurden die Regelungen für die Gewässerrandstreifen an die Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges angepasst.

 

Weitere Informationen: www.bund-niedersachsen.de/gewaesser

Kontakt:
Susanne Gerstner, Geschäftsführerin, BUND Landesverband Niedersachsen, susanne.gerstner(at)nds.bund.net
Vera Konermann, Gewässerreferentin, BUND Landesverband Niedersachsen, vera.konermann(at)nds.bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69-31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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