In seinem heutigen Urteil zur Klage des BUND Niedersachsen gegen die Zulassung des festen LNG-Terminals in Stade hat das Bundesverwaltungsgericht auf die rechtliche Bindungswirkung des LNGG (LNG-Beschleunigungsgesetz) verwiesen und die langen Nutzungsoptionen der Anlage mit klimaschädlichen Gas unbeanstandet gelassen.
Dazu die Landesvorsitzende des BUND, Susanne Gerstner: „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Argumenten nicht gefolgt ist. Die niedrige Auslastung bestehender LNG-Terminals und deren geringe Bedeutung für die Versorgungssicherheit in Deutschland belegen, dass fest installierte LNG-Anlagen überflüssig sind. Dank Einsparbemühungen, dem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und den schon geschaffenen Importkapazitäten hat sich die Energiesicherheit in Deutschland längst stabilisiert. Eine Gasmangellage gibt es nicht. Trotzdem wurde dem weiteren Ausbau fossiler Infrastruktur kein Riegel vorgeschoben. Mit einer Genehmigung der Nutzung für fossiles Gas bis Ende 2043 werden fossile Abhängigkeiten zementiert und nationale wie internationale Klimaziele konterkariert. Dies geht vor allem zu Lasten künftiger Generationen! Als BUND werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die LNG-Planungen von der neuen Bundesregierung überprüft und korrigiert werden.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt: „Dieses Urteil zeigt: Jetzt muss der Gesetzgeber handeln und seine zu Beginn der Ukraine-Krise getroffenen Entscheidungen endlich auf den Prüfstand stellen. Es muss dafür gesorgt werden, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besseren Klimaschutz in der Energiewirtschaft gewahrt werden. Bislang haben wir vor allem über schwimmende LNG-Terminals als Übergangslösungen für eine vermeintliche Gasnotlage verhandelt. Mit diesem Urteil für das erste landseitige LNG-Terminal in Stade beginnt nun eine neue Welle der fossilen Abhängigkeit. Dabei steht jetzt schon fest, dass in Stade vor allem Fracking-Gas importiert werden soll. Langfristige Lieferverträge mit US-Konzernen stehen bereits. Eine spätere Nutzung für grünen Wasserstoff bleibt unverbindlich. Wir werden trotz des heutigen Urteils weiterhin dafür kämpfen, dass der Umwelt- und Klimaschutz nicht unter die Räder kommt.“
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