BUND Landesverband Niedersachsen

Neues Fracking-Gesetz: Niedersachsen ist in der Pflicht - BUND Niedersachsen fordert ein Umschwenken der Landesregierung zu ihrer bisherigen Haltung zum Fracking

27. Juni 2016 | Fracking (NI), Energie (NI)

Anlässlich des heutigen Besuches der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in Rotenburg an der Wümme, begleitet von Bürgerprotesten gegen Fracking, fordert der BUND Niedersachsen ein Frackingverbot für alle Gesteinsarten in Niedersachsen. „Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich auch gegen das konventionelle Fracking auszusprechen“, sagt Dorothea Steiner, Mitglied im Vorstand des BUND Niedersachsen. „Niedersachsen als Bundesland mit dem größten Erdgasvorkommen und den meisten Bohrungen hat hier eine besondere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber Mensch und Natur.“

In einer Hauruck-Aktion wurde am vergangenen Freitag im Bundestag das Gesetz zum umstrittenen Fracking beschlossen – obwohl Grüne und Linke noch im April Anträge für ein Fracking-Verbot in den Bundestag eingebracht hatten, welche abgelehnt wurden. Da nur die Verordnung, nicht die Gesetze im Bundesrat zustimmungspflichtig sind, gibt es jetzt kaum noch Möglichkeiten, die Regelung zu verhindern – es sei denn, man hält am grundsätzlichen Moratorium fest, wie das Land Nordrhein-Westfalen. Damit werde die Verantwortung auf die Landkreise geschoben, kritisiert der BUND.

Bekannt ist, dass durch Fracking Gesundheitsgefährdungen von Menschen durch Schadstoffe, Erdbeben sowie eine Verseuchung von Trinkwasser drohen. Die rechtlichen Änderungen vom vergangenen Freitag verschärfen die bisherige Rechtssituation, so dass insbesondere in Niedersachsen die zu beteiligenden Unteren Wasserbehörden ihre Zustimmung aus Besorgnis einer Grundwassergefährdung versagen können. „Von der Möglichkeit eines Verbots von Probebohrungen beim unkonventionellen Fracking sollte Niedersachsen unbedingt Gebrauch machen“, so Steiner.

Hintergrund:

 Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelungen:

  • (rechtssicherer) Ausschluss aller Gebiete, in denen Trinkwasser oder Wasser zur Lebensmittelherstellung gewonnen wird (Wasserhaushaltsgesetz)
  • Beweislastumkehr bei Bergschäden – Bergschadenshaftung des Verursachers, welcher in der Verantwortung steht (BbergG)
  •  Einführung einer UVP-Pflicht (UVP-V)

 
Die neue Gesetzgebung differenziert zwischen:

  •  „konventionelles“ Fracking, welches in Deutschland schon lange genehmigungsfähig ist, wird nun zwar unter deutlich mehr Umweltauflagen gestellt, ist jedoch mit all den Risiken und Gefährdungen, die das zur Folge hat möglich. Bisher wurde dieses nur durch das Bergrecht, geregelt, zukünftig geschieht dies auch durch das Wasserrecht. In Niedersachsen sind 17 solcher Vorhaben bereits in Planung oder in Vorbereitung. Bekannt ist, dass Exxon bereits im Herbst den nächsten Frac auf dem Bohrplatz Bötersen Z11 plant.
  •  „unkonventionelles“ Fracking, welches generell verboten wird. Den Bundesländern wird nun die Entscheidung überlassen, ob weitere Probebohrungen mit diesem Verfahren erfolgen können (Ländervorbehalt)

 

Rückfragen zum Thema an:

Dorothea Steiner
Mitglied des Vorstandes
BUND Landesverband Niedersachsen
dorothea.steiner(at)bund.net

Sina Schröder
Umweltreferentin
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 37
sina.schroeder(at)nds.bund.net  

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