Niedersachsen ermöglicht Gipsabbau im großen Stil durch die Hintertür - BUND übt scharfe Kritik am geplanten Landesraumordnungsprogramm

28. März 2022 | Artenschutz (NI), Gipskarst (NI), Lebensräume, Umweltpolitik (NI)

Gipsabbau zerstört die Landschaft. Foto: BUND Gipsabbau zerstört die Landschaft  (BUND)

Anlässlich des heute beginnenden Erörterungstermins im Landwirtschaftsministerium zur Änderung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms (LROP) übt der BUND Niedersachsen scharfe Kritik an den Regelungen zum Gipsabbau. Zwar begrüßt der Umweltverband, dass die geplanten Erweiterungen mehrerer Vorranggebiete zum Gipsabbau im Landkreis Göttingen in der überarbeiteten Fassung des LROP gestrichen wurden. Durch den Entfall der Ausschlusswirkung wird der Gipsabbau in fast all diesen Gebieten jedoch durch die Hintertür wieder ermöglicht und ein Gipsabbau im großen Stil möglich gemacht.

Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin: „Der BUND kritisiert die Pläne der Landesregierung, die Ausschlusswirkung aufzuheben, so dass zukünftig auch außerhalb der Vorranggebiete abgebaut werden darf. Anträge auf Abbau können weiterhin gestellt und genehmigt werden. Damit verlagert sich der Konflikt um den Gipsabbau von der Planungs- auf die Zulassungsebene. Mit diesem Landesraumordnungsprogramm nimmt das Land seine Aufgabe als Planungsbehörde in keiner Weise wahr. Der BUND fordert die Landesregierung angesichts der sich verschärfenden Klima- und Biodiversitätskrise auf, Verantwortung für den Schutz des Harzer Gipskarstes zu übernehmen und jetzt den endgültigen Ausstieg aus dem Gipsabbau einzuleiten.“

Bisher war der Abbau von Gips außerhalb von Vorranggebieten nicht möglich. Diese Ausschlusswirkung soll nun nicht mehr bestehen. Lediglich in Vorranggebieten für Natura 2000-Gebiete und den Biotopverbund wäre ein Gipsabbau zukünftig ausgeschlossen. Alle Flächen im Landkreis Göttingen außerhalb dieser Gebiete werden damit faktisch für den Abbau geöffnet. Ein umfassender Schutz des Südharzer Karstgürtels kann so laut BUND nicht erreicht werden. „Jeglicher Gesteinsabbau im Karst stellt eine Verschlechterung des Zustandes von FFH-relevanten Arten und Lebensraumtypen dar, was europarechtlich unzulässig wäre. Aus diesem Grund muss der Abbau auf allen Wald- und Grünlandflächen im Gipskarst ausgeschlossen werden“, fordert Gerstner.

Der Umweltverband kritisiert zudem, dass Alternativen zum Gipsabbau – wie sie das vom BUND beauftragte Gutachten zum Naturgipsausstieg vorstellt – bei der Ausgestaltung des LROP überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Regelungen zum Recycling von Gips müssen dringend getroffen werden. Von den 0,6 Mio. t Gipsabfällen pro Jahr könnten über 80 % recycelt werden. Das würde den Naturgipsabbau im Südharz fast überflüssig machen.

 

Hintergrund:
Die Südharzer Gipskarstlandschaft mit ihren europäischen Natura 2000-Gebieten ist als Hotspot der Biologischen Vielfalt international anerkannt. In 2021 hatte das Land nach massiven Protesten des BUND Niedersachsen und seiner Partner seine Pläne zur deutlichen Ausweitung der Vorrangflächen für den Gipsabbau im Südharz aufgegeben.

 

Kontakt:
Susanne Gerstner, Geschäftsführerin, BUND Landesverband Niedersachsen, susanne.gerstner(at)nds.bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69 – 31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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