Anlässlich des heutigen Dialogforums zu „Weidetierhaltung und Wolf“ begrüßt der BUND Niedersachsen Anstrengungen des niedersächsischen Umweltministeriums zur Verbesserung des Herdenschutzes, lehnt jedoch die Einführung von Jagdzeiten konsequent ab. Konzepte wie wolfsfreie Zonen, feste Obergrenzen der Population oder willkürliche Quoten für Abschüsse stellen nicht den berechtigten Schutz für Weidetiere sicher. Auch eine mögliche Herabstufung des Wolfschutzstatus auf EU-Ebene, dem auch Deutschland zugestimmt hat, kritisiert der Umweltverband, da diese den Artenschutz enorm schwächen würde.
Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachen: „Zur Verminderung der Nutztierrisse durch Wölfe brauchen wir Verbesserungen im Herdenschutz und rechtssichere Entscheidungen zur Entnahme von Wölfen, die den Herdenschutz überwinden und ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen können. Die Jagd auf Wölfe, also den Abschuss von Wölfen, die keine geschützten Nutztiere reißen, ist hingegen der falsche Weg."
Die generelle Bejagung von Wölfen ist kein geeignetes Mittel, um Nutztierschäden in Deutschland zu verringern. Denn getötete Wölfe werden rasch durch Nachkommen oder Neuzuwanderer ersetzt. Auch diese könnten ungeschützte Weidetiere als Nahrungsquelle nutzen, wenn keine geeigneten Herdenschutzmaßnahmen vorhanden sind. Durch die Einführung von Jagdzeiten oder willkürliche Abschussquoten wird nicht sichergestellt, dass auffällige Tiere tatsächlich getötet werden. Ungezielte Abschüsse können sogar das Risiko für Angriffe auf Weidetiere erhöhen, indem sie z. B. stabile Rudelstrukturen zerstören. Wölfe, die ernste Schäden verursachen, können bereits heute in Niedersachsen getötet werden. Es mangelt nicht an gesetzlichen Regelungen, sondern an der Umsetzung vor Ort. Dies lässt sich nicht durch eine Aufweichung des Artenschutzes auf nationaler und internationaler Ebene lösen.
Nachhaltig können Rissvorkommen nur durch einen flächendeckenden, vom Staat finanzierten Herdenschutz minimiert werden. Die Aufnahme der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder und Pferde in den neuen Entwurf zur „Richtlinie Wolf“ sowie die Neuaufstellung einer „Richtlinie zur Förderung des Mehraufwandes der Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke“ in Niedersachsen sieht der BUND daher positiv.
Hintergrund:
Der Wolf wird seit 2022 im Niedersächsischen Jagdrecht (§ 28b NJagdG, Sonderregelungen für den Wolf) mit einer ganzjährigen Schonzeit geführt. Dort ist geregelt, dass Tiere mit problematischem Verhalten durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entnommen werden können.
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