BUND Landesverband Niedersachsen

Weservertiefung vorm Europäischen Gerichtshof? BUND erwartet nach Verhandlung in Leipzig Vorlage beim EU-GH

17. Mai 2013 | Artenschutz (NI), Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Wasser, Flüsse, Meere (NI)

Nach dreitägiger mündlicher Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sieht der BUND sich weiterhin in einer guten Position beim Rechtsstreit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung um die Weservertiefung.

Sowohl bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), als auch beim Vogelschutz, Habitatschutz und beim Wasserrecht konnte der BUND als Kläger seine Position behaupten. Am Ende der Verhandlungen deutet sich eine Vorlage wasserrechtlicher Fragen beim Europäischen Gerichtshof an.

Der BUND setzt sich mit allem Nachdruck dafür ein, endlich die seit Jahrzehnten fortgesetzte Spirale von immer neuen Flussvertiefungen zu durchbrechen – an der Weser, wie an der Elbe.

Die weit reichenden ökologischen Folgen haben längst zu massiven Verschlechterungen der norddeutschen Flussmündungen geführt. Es besteht nun das Risiko, dass die stetig steigenden Tidehübe, ein Anstieg der Strömungsgeschwindigkeiten und ein immer weiteres Vorrücken der Brackwasserzone die verbliebenen wertvollen Bereiche dauerhaft und nachhaltig schädigen. Dies widerspricht europäischem Habitatschutzrecht und steht dem Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entgegen. Zudem zeigt z. B. die Entwicklung des Güterumschlags in den Häfen in den letzten 10 Jahre, dass es mit dem wirtschaftlichen Bedarf für diese Projekte nicht so weit her sein kann.  

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