BUND Landesverband Niedersachsen
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Wolf. Foto: Meli1670 - Melanie

Gefährdung und Schutz

Vor 20 Jahren kam der Wolf nach Deutschland zurück. Die Art ist streng geschützt – dennoch werden immer wieder Wölfe illegal getötet. Auch in Niedersachsen.

Der Wolf hat etwas Geheimnisvolles an sich. Viele Mythen und Märchen ranken sich um sein jahrhundertelanges Zusammenleben mit dem Menschen. Vor allem in Teilen Europas, wo Menschen über Generationen hinweg ohne den großen Jäger gelebt haben, halten sich hartnäckig alte Vorurteile. Dass der Wolf ein soziales Tier mit Familiensinn ist, intelligent, neugierig und doch scheu, diese Erkenntnis setzt sich nur langsam in jenen Gebieten durch, die den Wolf seit einigen Jahrzehnten wieder beherbergen dürfen.

Schutz vor dem Menschen

Der Wolf ist Bestandteil der mitteleuropäischen  Natur und Landschaft. Er spielt eine wichtige Rolle im Räuber-Beute-Gefüge unserer Tierwelt. Deshalb ist der Wolf in Deutschland streng geschützt: nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention, der FFH-Richtlinie, der Roten Liste und der Bundesartenschutzverordnung. Er darf nicht gestört, gefangen oder getötet werden. Trotz dieses hohen Schutzstatus werden immer wieder Wölfe von Jägern erschossen – angeblich aufgrund einer Verwechslung mit wildernden Hunden. Das ist eine Straftat: Für die illegale Tötung eines Wolf sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die meisten Wölfe in Niedersachsen sterben bei Verkehrsunfällen. Die niedersächsische Naturschutzbehörde führt hier eine vollständige Liste toter Wölfe in Niedersachsen.

Aktuell leben in Deutschland 157 Rudel, 27 Paare sowie 19 Einzeltiere (Daten DBBW Monitoringjahr 2020/21). 2021 wurden in Niedersachsen 35 Wolfsrudel nachgewiesen. Die meisten Wölfe finden sich in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Auch wenn die Bestände in Niedersachsen schneller zugenommen haben als erwartet, ist die Art weiterhin gefährdet. Mit bundesweit nur einigen hunderten erwachsenen Tieren ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfes hierzulande noch nicht erreicht. Erst wenn es Wölfe auch in bisher nicht vom Wolf besiedelten aber besiedelungsfähigen Gebieten gibt und die Anzahl so groß ist, dass der Wolf auch langfristig in Deutschland ohne Inzuchterscheinungen überleben kann, kann sein Erhaltungszustand laut Bundesumweltministerium mit "günstig" bewertet werden.

Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. Der günstige Erhaltungszustand ist maßgeblich für die Einschätzung des Schutzstatus nach EU-Recht. Forderungen nach einer Herabstufung des strengen Schutzstatus des Wolfes lehnt der BUND ab. Dasselbe gilt für eine Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und in das Landesjagdgesetz. Mehrfach auffällig gewordene Wölfe können nach geltendem Recht auch jetzt schon getötet werden, so bereits geschehen in Niedersachsen und Sachsen.

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