das gab es noch nie: der Bundesverband des BUND hat vor dem obersten deutschen Gericht Klage gegen die Bundesregierung eingereicht – für eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung!
Das Tempo des Artensterbens ist alarmierend. Das belegen auch die aktuellen Roten Listen aus Niedersachsen: Von den heimischen Lebensräumen sind 88 Prozent gefährdet oder bereits verschwunden – 43 Prozent aller Brutvogelarten sowie viele andere Tiergruppen in Niedersachsen sind ebenfalls betroffen. Das niedersächsische Naturschutzgesetz gibt zwar vor, auf 15 Prozent der Landesfläche einen Biotopverbund zu schaffen und den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren – und die Landesregierung hat ein landesweites Artenschutzprogramm und eine Artenschutzoffensive angekündigt. Die Umsetzung lässt jedoch auf sich warten.
Das Artensterben stellt eine ernsthafte Bedrohung für uns alle dar. Intakte Ökosysteme sind entscheidend für die menschliche Existenz; ihre Zerstörung gefährdet nicht nur unsere Umwelt, sondern auch grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben und Gesundheit. Die Verfassungsklage fordert den Bundestag deshalb auf, ein umfassendes Biodiversitäts-Schutzkonzept zu erlassen, das den sofortigen Stopp des Artensterbens und Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt umfasst.
Wir haben keine Zeit zu verlieren, die Biodiversität – auch in Niedersachsen – zu retten. Deshalb die unmissverständliche Nachricht an die Politik: Zielgerichtete, nachhaltige Maßnahmen sind jetzt zwingend erforderlich! Lesen Sie hier mehr zu Thema.
Viele Grüße vom BUND Niedersachsen
Lara-Marie Krauße