Streuobstwiesen – Wiesen voller Leben

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Biotopen ganz Mitteleuropas. Sie bieten beste Voraussetzungen für eine hohe Artenvielfalt. Mehr als 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben auf einer Streuobstwiese. Der BUND Niedersachsen setzt sich daher seit Jahren für den Schutz dieses wertvollen Lebensraumes ein.

Streuobstwiesen sind vom Menschen geschaffene Kulturlandschaften. Zwar wurde bereits im Mittelalter Obstbau professionell betrieben, so richtig ging es mit den Streuobstwiesen, wie man sie heute kennt, aber erst im 18. und 19. Jahrhundert los.

Bei Streuobstwiesen handelt es sich um eine Form des Obstanbaus, die auf Mehrfachnutzung angelegt ist. Die hochstämmigen Bäume, die verstreut in der Landschaft stehen, tragen unterschiedliches Obst wie Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen oder Walnüsse. Die Wiesen können auch beweidet werden. Dünger und Pestizide werden in der Regel kaum eingesetzt, so dass Streuobstwiesen wichtige Oasen für bedrohte und seltene Arten geworden sind. Die Nährstoffknappheit durch die fehlende Düngung und die nur zweimal im Jahr stattfindende Mahd bewirken, dass keine Pflanzenart überhand nehmen kann. So können zahlreiche Arten nebeneinander existieren.

In den 60er-Jahren sind Streuobstwiesen regelrecht gerodet worden. Wichtige Brutstätten und Nahrungsquellen von Steinkauz, Wildbienen, Fledermäusen und vielen anderen Arten sind dadurch verschwunden. Für Neupflanzung, Pflege und Wertschätzung von Streuobstwiesen macht der BUND sich daher seit vielen Jahren stark! Durch verschiedene Projekte hat der Landesverband Niedersachsen seit 2010 eine Vielzahl von Ehrenamtlichen, Verbänden, Kommunen, Schulen und weiteren Streuobst-Akteuren erreicht und einen reichen Erfahrungsschatz im Streuobstwiesenschutz aufgebaut.

Gute Nachricht für den Streuobstwiesenschutz

Streuobstwiese. Foto: Klaus Mayhack Streuobstwiese. Foto: Klaus Mayhack

2021 war ein gutes Jahr für den Streuobstwiesenschutz. Nicht nur wurden Streuobstwiesen ab 2.500 m² Fläche mit hochstämmigen Obstbäumen ab 1,60 m Stammhöhe im Rahmen des Niedersächsischen Weges in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen, der Streuobstanbau in Deutschland ist auch zum Immateriellen Kulturerbe erklärt worden.

Dies sind wichtige Schritte, die Streuobstwiesen und ihren Bewirtschafter*innen eine größere, dringend benötigte Aufmerksamkeit geben. Denn nur durch ein stärkeres Bewusstsein für diese Kulturlandschaften und das damit verbundene Wissen, kann ein Schutz und die Erhaltung der artenreichen Biotope erreicht werden.

Streuobstwiesen für Artenvielfalt

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