Hinterlassen Sie Zukunft - Ihr Naturerbe für den BUND

 (Thomas Stephan)

Sie engagieren sich für die Umwelt, die Natur liegt Ihnen am Herzen? Warum nicht konsequent bleiben und über den Tod hinaus für diese Ziele stehen? Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis für den BUND sichern Sie langfristig unseren Einsatz für eine lebenswerte Welt.

Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Sie haben keine Erben? Oder möchten einen Teil Ihres Erbes einem guten Zweck zuführen?  Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.

  • Sie haben einen Acker oder Wiese und möchten, dass der BUND es erhält, um eine Streuobstwiese anzulegen und langfristig zu erhalten.
  • Sie möchten ein Teilgrundstück zwischen Wäldern als Wildkorridor zur Verfügung stellen.
  • Das einzigartige Weltnaturerbe Wattenmeer liegt Ihnen am Herzen und sie möchten diesen gefährdeten Lebensraum mit Ihrem Vermächtnis schützen.
  • Sie möchten Geld für die Wiedervernässung eines Moores, das Sie gerne besuchen und schützen möchten, hinterlassen.

Das eigene Testament ist ein sehr persönliches Dokument: Was kann, was will ich weiter­geben? Neben der eigenen Familie und Ihren Lieben kann auch eine gemein­nützige Organisation wie der BUND mit einem Vermächtnis bedacht oder zum Erben berufen werden. Diese Ent­scheidung ist ein sehr großer Vertrauens­beweis in unsere Arbeit. Dieses Vertrauen geben wir Ihnen zurück. 

Gut zu wissen: Beim BUND und bei der BUNDstiftung fallen aufgrund der Gemein­nützigkeit keine Erbschaftssteuern an.

Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis

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Kann man den Natur- und Umweltschutz in einem Testament bedenken?

Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück, ein Auto oder ein Geldbetrag. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.

Gibt es ein Formular oder einen Vordruck für ein Testament?

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe (zum Bestellen in einem Ordner oder zum Download).

Gibt es Empfehlungen für einen sicheren Aufbewahrungsort für ein Testament?

Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.

Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Kann mich der BUND bei der Erstellung meines Testaments beraten?

Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.

Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.

Fallen für den BUND irgendwelche Kosten oder Steuern an?

Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Müssen besondere Angaben im Testament gemacht werden, wenn der BUND bedacht werden soll?

Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Für Ihren Landesverband:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland  (BUND) Landesverband Niedersachsen e.V.
Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover

Vereinsregister:  Amtsgericht Hannover VR 3534

 

Für BUND-Stiftungen in Niedersachsen:

Stiftung Naturlandschaft
Niedernhof 6, 38154 Königslutter am Elm

 

Stiftung Naturlandschaft Dornum
Geschäftsstelle: Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover

 

Für den Bundesverband:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Vereinsregister: Berlin VR 21148Nz

 

Für die BUNDstiftung folgende:

BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

Was bleibt, wenn wir gehen?

Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.

Doch wie genau erstelle ich ein Testament? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wie sichere ich ab, dass mein Letzter Wille umgesetzt wird? Auf diese und andere Fragen antwortet unser BUND-Ratgeber für mein Testament. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Testament, verschiedene Möglichkeiten für eine testamentarische Verfügung und wichtige Tipps.

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Frank Ziegenhorn
Ansprechpartner für Erbschaften und Vermächtnisse

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Tel.: (030) 2 75 86-474

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