Sie engagieren sich für die Umwelt, die Natur liegt Ihnen am Herzen? Warum nicht konsequent bleiben und über den Tod hinaus für diese Ziele stehen? Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis für den BUND sichern Sie langfristig unseren Einsatz für eine lebenswerte Welt.
Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Sie haben keine Erben? Oder möchten einen Teil Ihres Erbes einem guten Zweck zuführen? Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.
- Sie haben einen Acker oder Wiese und möchten, dass der BUND es erhält, um eine Streuobstwiese anzulegen und langfristig zu erhalten.
- Sie möchten ein Teilgrundstück zwischen Wäldern als Wildkorridor zur Verfügung stellen.
- Das einzigartige Weltnaturerbe Wattenmeer liegt Ihnen am Herzen und sie möchten diesen gefährdeten Lebensraum mit Ihrem Vermächtnis schützen.
- Sie möchten Geld für die Wiedervernässung eines Moores, das Sie gerne besuchen und schützen möchten, hinterlassen.
Das eigene Testament ist ein sehr persönliches Dokument: Was kann, was will ich weitergeben? Neben der eigenen Familie und Ihren Lieben kann auch eine gemeinnützige Organisation wie der BUND mit einem Vermächtnis bedacht oder zum Erben berufen werden. Diese Entscheidung ist ein sehr großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Dieses Vertrauen geben wir Ihnen zurück.
Gut zu wissen: Beim BUND und bei der BUNDstiftung fallen aufgrund der Gemeinnützigkeit keine Erbschaftssteuern an.
Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis
Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück, ein Auto oder ein Geldbetrag. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe (zum Bestellen in einem Ordner oder zum Download).
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.
Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Für Ihren Landesverband:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Niedersachsen e.V.
Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover
Vereinsregister: Amtsgericht Hannover VR 3534
Für BUND-Stiftungen in Niedersachsen:
Stiftung Naturlandschaft
Niedernhof 6, 38154 Königslutter am Elm
Stiftung Naturlandschaft Dornum
Geschäftsstelle: Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover
Für den Bundesverband:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Vereinsregister: Berlin VR 21148Nz
Für die BUNDstiftung folgende:
BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Was bleibt, wenn wir gehen?
Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.
Doch wie genau erstelle ich ein Testament? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wie sichere ich ab, dass mein Letzter Wille umgesetzt wird? Auf diese und andere Fragen antwortet unser BUND-Ratgeber für mein Testament. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Testament, verschiedene Möglichkeiten für eine testamentarische Verfügung und wichtige Tipps.
Weitere Angebote für Sie
Nachlass-Portal
Sie überlegen, den BUND in Ihrem Testament zu bedenken? Damit schenken Sie einer gemeinnützigen Organisation Ihr Vertrauen. Dieses Vertrauen wollen wir zurückgeben. Neben eigenen Angeboten sind wir auch im "Nachlass-Portal.de" aktiv. Dieser Zusammenschluss vieler gemeinnütziger Organisationen fördert das Thema "gemeinnütziges Vererben und Vermachen". Gemeinsam stellen wir nützliche Tipps und wichtige Informationen bereit und runden unseren Service mit Erklärvideos ab.
Kostenlose Vorträge
Ihr Testament ist individuell. Es zeigt Ihre Wünsche und Vorstellungen und damit auch, was Ihnen in der Zukunft wichtig ist. Alle Vielfalt der Testamente zeigt jedoch auch wiederkehrende Fragen und gleichbleibende Themen. Informieren Sie sich in regelmäßig angebotenen Online-Vorträgen über Fragestellungen aus den Bereichen Erbrecht, Vorsorge, Vollmachten und Nachlassabwicklung. Kompetente und erfahrene Juristinnen und Juristen berichten aus erster Hand, was wichtig ist, wenn Sie ein Testament verfassen.