Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts zum Offshore Terminal Bremerhaven (OTB) dient in erster Linie der Natur, insbesondere dem hoch empfindlichen Ästuarlebensraum mit seltenen Tier- und Pflanzenarten in der Wesermündung. Denn der OTB darf nicht gebaut werden. Das Gericht hat bestätigt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse für einen Offshore-Hafen in Bremerhaven nicht gegeben ist. Und nur dieses hätte einen schwerwiegenden Eingriff in ein europäisches Naturschutzgebiet gerechtfertigt. Auch in Hinsicht auf die Kompensation für die Bebauung und die damit einhergehende Zerstörung des Weserwatts folgte das Gericht in entscheidenden Teilen der Argumentation des BUND.
Der BUND Bremen ruft den Bremer Senat auf, von dem naturschädigenden Vorhaben endlich Abstand zu nehmen. Die politisch Verantwortlichen müssen den Mut finden, anzuerkennen, dass das OTB nicht mehr zeitgemäß ist.
Der Umweltverband wird das schriftliche Urteil abwarten und dann über weitere Schritte entscheiden.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen des OTB auf die Natur in der Wesermündung gibt es unter www.BUND-Bremen.net.