Zum Wolf in Niedersachsen: BUND lehnt Aufnahme ins Jagdrecht ab

10. November 2020 | Artenschutz (NI), Umweltpolitik (NI), Wolf (NI), Landwirtschaft

Wolf. Foto: Andreas Bohl Wolf.  (Andreas Bohl / Pixabay.com / Creative Commons )

Die Landtagsfraktionen der SPD und der CDU fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag die Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Jagdgesetz, ungeachtet seines hohen Schutzstatus durch EU-Recht. Der BUND lehnt die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als unwirksame Symbolpolitik ab. Aufgrund seines hohen Schutzstatus müsste eine ganzjährige Schonzeit festgelegt werden. Die Aufnahme ins Jagdrecht hätte daher nur zur Folge, dass Jäger*innen den Wolf künftig auch hegen müssten. Zur Hege würden der Erhalt eines gesunden Bestandes des Wolfes und die Sicherung seiner Lebensgrundlage gehören. Bestehende Probleme lassen sich durch die Aufnahme ins  Jagdrecht nicht beheben.

Erforderlich ist ein schnelles und effektives Wolfsmanagement, das die Stärkung der Weidetierhaltung von jeglicher Anzahl und Art an Tieren in Wolfsgebieten in den Mittelpunkt stellt. Das kann nur durch eine intensive Akzeptanzförderung sowie personelle und finanzielle Hilfe für den Aufbau von Schutzmaßnahmen gelingen, bevor Schäden auftreten. Bei bereits vorhandenen Schäden durch den Wolf ist ein Abbau bürokratischer Hürden und eine schnelle Umsetzung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen notwendig, die ebenfalls durch personelle und finanzieller Unterstützung erleichtert wird.

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