BUND Landesverband Niedersachsen

Aktion Moorschutz: Neues Landesraumordnungsprogramm bietet Chancen für Moorschutz und nachhaltige Entwicklung

24. November 2014 | Lebensräume, Moore (NI)

Osterholz - Die Erhaltung und Sicherung der Moore ist schon seit Jahrzehnten ein zentrales Anliegen der Naturschutzverbände. „Neben dem Schutz der selten gewordenen Lebensräume mit vielen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten müssen wir unsere Moore auch aus Klimaschutzgründen unbedingt erhalten“, so Dr. Hans-Gerhard Kulp, einer der Initiatoren der „Aktion Moorschutz“. „Durch den Abbau von Torf und die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird in großem Umfang der im Torf gebundene Kohlenstoff in die Atmosphäre frei gesetzt. Die Zerstörung der Moore trägt damit wesentlich zum Klimawandel bei!“

Die Planung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums zum Moorschutz im Landesraumordnungsprogramm (LROP) ist deswegen ein innovativer Schritt in die absolut richtige Richtung: weg von der Moorzerstörung, hin zum Schutz und zur Renaturierung der Moore. Der Torfverbrauch und die Treibhausgasemission aus landwirtschaftlich genutzten Moorflächen – insgesamt 12 Prozent der gesamten Emissionen in Niedersachsen - müssen reduziert werden. Der Umbruch von Grünland und die oft metertiefe Entwässerung der Torfböden machen unsere Moore kaputt. Und nicht nur das Moor, auch die Vielfalt an Tieren und Pflanzen und mit ihnen die Erholung suchenden Menschen leiden unter der unangepassten Nutzung vieler Moorböden.

Durch die Ausweisung von „Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung“, wie sie die Landesregierung plant, wird nun erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen, die dem großflächigen Torfabbau in diesen Gebieten ein Ende setzt. „Das war längst überfällig und wird von allen Naturschutzverbänden begrüßt“, so Kulp.

Dass eine klimafreundliche Nutzung der Moore gefördert werden soll, liegt im Interesse aller. Die Kontroverse, die seitens der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit deswegen entfacht wird, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Kulp: „Da werden Unsicherheiten und Ängste geschürt, die völlig unbegründet sind“. Aussagen, dass Flächen zwangsweise wiedervernässt werden, mit den Festlegungen eine „Quasi-Enteignung“ stattfinde oder sogar ein „Entsiedlungsprogramm“ betrieben werde, sind absurd und sachlich völlig unbegründet.

Die Festlegungen des LROP haben keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung.

Außerdem betreffen die Festsetzungen des LROPs nur „raumbedeutsame“ Vorhaben, also Maßnahmen oder Planungen in einer Größenordnung von in der Regel über 10 ha (100.000 qm). Dass Großmastanlagen oder Industrieanlagen mitten in unseren Mooren in Zukunft nicht mehr so leicht realisierbar sind, können wir nur begrüßen und unterstützen. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die auch die Raumplanung berücksichtigen muss – da sind nicht nur die Verbraucher z.B. als Käufer von Blumenerde gefragt.

Das Land hat mit dem eigens aufgestellten Förderprogramm „Niedersächsische Moorlandschaften“ eine Förderrichtlinie geschaffen, die freiwillige Maßnahmen zum Moorschutz unterstützt. Das wird von keinem der Kritiker erwähnt. Damit werden Wege geöffnet, wie Landwirte im Einklang mit den Zielen des Moorschutzes ihre Bewirtschaftung auf Moorboden umstellen können, eine riesige Chance für Landwirtschaft auf Moorböden, die gegenüber den Geest- und Marschbauern immer schon benachteiligt waren. Alle angebotenen Förderungen für klimaschonende Bewirtschaftung in den Mooren sind freiwillig. Niemand wird enteignet. Unstrittig ist aber, dass auch die Landwirtschaft sich dem Problem des Klimawandels stellen muss!

Die Aktion Moorschutz ist eine überverbandliche Kooperation der Biologischen Station Osterholz e.V., BUND Bremen und Niedersachsen, Manfred-Hermsen-Stiftung sowie NABU Niedersachsen.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb