BUND bewertet Niedersächsisches Landschaftsprogramm mit Licht- und Schattenseiten

06. Dezember 2021 | Lebensräume, Mobilität, Mobilität (NI), Moore (NI), Gipskarst (NI), Naturschutz, Naturschutz in der Stadt (NI), Umweltpolitik (NI), Wälder

Die niedersächsische Landesregierung hat ein neues Landschaftsprogramm für Niedersachsen beschlossen. Es stellt eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Naturschutzzielen in Niedersachsen dar.

„Nach über 30 Jahren Wartezeit war die Novellierung des Landschaftsprogrammes mehr als überfällig“, sagt der BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten. „Der BUND begrüßt, dass mit der Neufassung die Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges in die landesweite Naturschutzplanung übernommen und teilweise konkretisiert wurden.“ Positiv wird bewertet, dass die herausragende Bedeutung der Südharzer Gipskarstlandschaft ausdrücklich benannt wird und Möglichkeiten zur Umsetzung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates im Südharz geklärt werden sollen. Der Umweltverband sieht darin erhebliche Potenziale, den Schutz der einzigartigen Natur mit der Wirtschafts- und Regionalentwicklung im Südharz in Einklang zu bringen.

Erhebliche Mängel erkennt der BUND vor allem beim Thema Flächenversiegelung. Baumgarten dazu: „Während laut Niedersächsischem Naturschutzgesetz die Neuversiegelung von Flächen massiv reduziert werden muss, sieht ausgerechnet das Landschaftsprogramm als Fachplan für Naturschutz vor, den Anteil von Verkehrsflächen weiter zu erhöhen. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und den Zielen des Niedersächsischen Weges. Der Neubau von Bundesfernstraßen wird zu einer weiteren Zerschneidung der letzten noch vorhandenen unzerschnittenen verkehrsarmen Räume führen. Sehr deutlich wird dies am Beispiel des geplanten Neubaus der Küstenautobahn A 20 sowie der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg.“

Auch beim Schutz von Mooren bleibt das Landschaftsprogramm hinter den Erfordernissen zurück: So fehlen klare Aussagen zum Erhalt kohlenstoffreicher Böden als natürliche Speicher für schädliche Treibhausgase durch einen konsequenten Stopp des Torfabbaus sowie die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren. Ebenso fehlen dringend notwendige Aussagen zur Erhaltung und Schaffung nutzungsfreier Zonen beim Meeres- und Küstenschutz, um zumindest innerhalb der Schutzgebiete Rückzugsräume für Meeresbewohner zu schaffen.

Baumgarten weiter: „Ein neues Landschaftsprogramm allein löst die vorhandenen Defizite im Naturschutz nicht. Alle wesentlichen Inhalte müssen jetzt in das Landesraumordnungsprogramm aufgenommen werden, um die Naturschutzbelange verbindlich in der Landesplanung zu verankern. Der BUND erwartet, dass dieser notwendige Schritt mit der aktuell laufenden Novellierung des Landesraumordnungsprogramms von der Landesregierung konsequent vollzogen wird.“

 

Hintergrund:
Das Landschaftsprogramm ist ein Fachplan für die Naturschutzbehörden und das oberste Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Die in ihm konkretisierten Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes sind in der raumordnerischen Abwägung, insbesondere bei Änderungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP), zu berücksichtigen.

 

Kontakt:
Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender BUND Niedersachsen, Heiner.Baumgarten(at)bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69 – 31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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