BUND Landesverband Niedersachsen

Bundesrat stimmt Düngeverordnung zu - BUND: Verschärfte Verordnung muss jetzt schnell umgesetzt werden

27. März 2020 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Lebensräume, Massentierhaltung, Meere, Umweltpolitik (NI), Wasser, Flüsse, Meere (NI)

Der BUND Niedersachsen begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrates zu einer Änderung der Düngeverordnung. Kritisch sieht der Umweltverband aber, dass die aus der Verordnung resultierenden Maßnahmen in belasteten Gebieten erst ab dem 1. Januar 2021 greifen. Darauf hatten sich die EU-Kommission und Deutschland im Vorfeld geeinigt. Die Umsetzung wesentlicher Bestandteile der Düngeverordnung - wie die Ausweisung von sogenannten Roten Gebieten - wird damit unnötig verzögert.

„Wir brauchen einen wirksamen gesetzlichen Schutz des Grund- und Oberflächenwassers vor Einträgen aus Nährstoffüberschüssen aus der Landwirtschaft“, betont BUND-Agrarexperte Tilman Uhlenhaut. „Ohne die heutige Entscheidung im Bundesrat wären dringend notwendige Maßnahmen zum Gewässerschutz auch in Niedersachsen weiter aufgeschoben worden!“ Strafzahlungen von bis zu 850.000 Euro wären bei einer Ablehnung täglich fällig geworden, weil Deutschland seit über 25 Jahren die EU-Vorgaben zum Gewässerschutz nicht einhält.

In Niedersachsen sind Grundwasser und zahlreiche Gewässer durch Nährstoffüberschüsse aus der Massentierhaltung, Biogasgärresten und überhöhten Gaben mineralischen Düngers enorm belastet. Der BUND Niedersachsen fordert seit langem, dass die Nitrat- und Phosphateinträge drastisch reduziert werden müssen, um Trinkwasser und aquatische Lebensräume zu sichern. Der aktuelle Nährstoffbericht Niedersachsens macht deutlich, dass im Betrachtungszeitraum erneut ein Überschuss von 31.000 t Stickstoff und 32.000 t Phosphor aus der Landwirtschaft im Umlauf war. In mehr als der Hälfte aller Landkreise sind die eingesetzten Stickstoffmengen zu hoch.

„Besonderes Augenmerk muss auf jene Betriebe gerichtet werden, die mehr Nährstoffe erzeugen, als sie auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen ausbringen dürfen“, so Uhlenhaut. „Hier muss das Land jetzt handeln und geeignete Maßnahmen wie Anpassungen der Tierbestände und erhebliche Reduktionen der Düngemengen einfordern und durchsetzen. Am 1. Januar 2021 gibt es keinen Grund mehr für Ausreden und weitere Verzögerungen beim Wasserschutz!“


Rückfragen zum Thema an:
Tilman Uhlenhaut, Agrarexperte und stellv. Geschäftsführer, BUND Niedersachsen
tilman.uhlenhaut(at)nds.bund.net

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt, Pressesprecherin, BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 – 31, tonja.mannstedt(at)nds.bund.net

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