BUND Landesverband Niedersachsen

Bundesverkehrswegeplan ist rechtswidrig und klimapolitisch fahrlässig - BUND Niedersachsen fordert eine grundlegende Überarbeitung der Planungen zur A20 und A39

04. August 2016 | Mobilität

Der gestrige Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stößt auf heftige Kritik bei Umweltverbänden und anderen Trägern öffentlicher Belange: Sie hatten nur zwei Tage Zeit erhalten, um Stellung zum BVWP 2030 zu nehmen. „Weder die Öffentlichkeit noch die Umweltverbände sind ausreichend beteiligt worden“, kritisiert BUND-Landesgeschäftsführer Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler. Der BVWP würde dadurch dem Bundestag kostengünstigere und umweltverträglichere Alternativen vorenthalten.

Bei keinem der 1281 Fernstraßenprojekte seien vernünftige Alternativen, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, ausreichend bewertet worden. „Die Fehlplanung trifft Niedersachsen besonders hart, denn der geplante Ausbau von A20 und A39 auf rund 266 Kilometern würde mehrere Milliarden verschlingen und weitere Folgekosten nach sich ziehen“, so Bodenstein-Dresler. Statt in naturzerstörende Straßenneubauprojekte müssten die Mittel in die Beseitigung der größten Engpässe bei den Bahnknoten und den Unterhalt des bestehenden Straßennetzes investiert werden, so der BUND.

Die Küstenautobahn A20 gehört zu den teuersten Projekten des vordringlichen Bedarfs im BVWP 2030 mit Gesamtkosten von 3,2 Milliarden Euro. Sie soll den nordwestlichen Raum besser integrieren. Laut Verkehrsgutachten ist der zu erwartende Verkehr jedoch viel zu gering, um dieses Projekt zu rechtfertigen. Zudem würde die 161 Kilometer lange Trasse einen Flächenverbrauch mit Kompensationsmaßnahmen von über 4.700 Hektar in Niedersachen und Schleswig-Holstein verursachen. „Zahlreiche Natura 2000-Gebiete werden beeinträchtigt und Moorböden versiegelt, die für den Klimaschutz und die Bindung von CO2-Emmissionen von großer Bedeutung sind“, betont Bodenstein-Dresler. „Mit dieser Planung konterkariert das Bundesverkehrsministerium jeglichen Ansatz einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.“

Der BUND hat bereits 2008 im Raumordnungsverfahren die Prüfung von Alternativen für die A20 gefordert. Diese wurden im Planungsverfahren wiederholt abgelehnt, eine vom BUND vorgelegte Alternative – ein Ausbau bestehender Straßenzüge und kleinere Neubauten – wurde nicht geprüft. Der Bundesverkehrswegeplan widerspricht damit den EU-Vorgaben und verletzt mit seiner knappen Fristsetzung unzulässig die Beteiligungsrechte der Umweltverbände. Nach BUND-Recherchen weisen Stellungnahmen und Gutachten zur A20 und A39 zudem massive Manipulationen an Projektdefinitionen, -prognosen und -bewertungen auf. Die vorgesehenen Ortsumfahrungen führen nicht zu einer echten Entlastung der Ortsdurchfahrten und einer Verbesserung der Lebensqualität.

Der BUND fordert – auch wegen schwerer methodischer Fehler wie der Nicht-Berücksichtigung der LKW-Maut-Ausweitung ab dem Jahr 2018 auf alle Bundesstraßen – vor der Entscheidung des Bundestages eine grundlegende Planänderung und Neuberechnung für die A20 und A39.

Hier können Sie die BUND-Stellungnahme zu den Ausbaugesetzen zu den Bundesverkehrswegen abrufen. 

 

Rückfragen zum Thema an:
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler
Landesgeschäftsführer
BUND Landesverband Niedersachsen
cwbd(at)nds.bund.net

Dr. Werner Reh
BUND-Verkehrsexperte
Tel. (030) 275 86 – 435
werner.reh(at)bund.net 

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