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Erfolgreiche Klagen des BUND Landwirtschaftskammer muss Informationen offen legen

18. Juli 2016 | Energie (NI), Landwirtschaft

Biogasanlage Biogasanlage

Stallneubauten und Biogasanlagen sind nur genehmigungsfähig, wenn genug Ausbringungsflächen für die anfallenden Gülle und Gärreste nachgewiesen werden können. Diese Berechnungen führt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen durch.
Wie die Landwirtschaftskammer in dem Fall eines Stallneubaus und einer Biogasanlage im Landkreis Rotenburg zu ihrem Ergebnis kam, wollte sie gegenüber dem BUND nicht offen legen. Dagegen hat der BUND nach Umweltinformationsgesetz geklagt und letztendlich vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht behalten.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für die Umwelt und für mehr Transparenz bei landwirtschaftlichen Großbauten. In Niedersachsen besteht nach wie vor ein erheblicher Nährstoffüberschuss an Stickstoff, der vor allem aus Tierhaltungen und Biogasanlagen stammt." So kommentiert Tilman Uhlenhaut, stellvertretender Geschäftsführer des BUND Niedersachsen, zwei Ergebnisse des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.

Die Landwirtschaftskammer führt im privaten Auftrag antragstellender Landwirte nicht nur die Berechnungen für die Ausbringungsflächen durch, sondern prüft als Behörde auch deren Korrektheit. Die Einsicht in diese Unterlagen wurde dem Umweltverband aus Datenschutzgründen verwehrt und weil es ein Geschäftsgeheimnis sei, wo Gülle und Gärreste bleiben.

Der BUND Niedersachsen klagte vor dem Verwaltungsgericht Stade und bekam Recht. Die Einsichtsrechte nach dem Umweltinformationsgesetz gingen vor. Relevante Interessen am Schutz der in den Flächennachweisen enthaltenen Daten seien nicht ersichtlich. In der mündlichen Verhandlung des von der Landwirtschaftskammer betriebenen Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg willigte die Kammer schließlich ein, dem BUND die begehrten Daten zur Verfügung zu stellen.

„Wir gehen davon aus, dass die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen ohne zu zögern diese Informationen auf Anfrage zukünftig herausgeben wird. Betroffene Bürger und Bürgerinnen, Initiativen und Verbände können sich auf die Begründungen der Gerichte beziehen,“ so Uhlenhaut weiter.

Beschlüsse und Begründungen des Oberverwaltungsgerichtes können hier heruntergeladen werden.

Rückfragen zum Thema und Pressekontakt:
Tilman Uhlenhaut
stellv. Geschäftsführer
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 13
tilman.uhlenhaut(at)nds.bund.net 

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