Kein Schutz im Schutzgebiet - BUND und NABU kritisieren geplante Jagdzeiten-Verordnung

15. September 2014 | Artenschutz (NI), Lebensräume, Umweltpolitik (NI)

Die niedersächsischen Landesverbände des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) lehnen die Pläne des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zur Wasservogeljagd in EU-Vogelschutzgebieten und zur Jagd auf bedrohte Tierarten in Teilen strikt ab.

„Es kann doch nicht sein, dass in Gebieten, die zum Schutz von rastenden Vögeln ausgewiesen wurden, auch nach der geplanten neuen Jagdzeitenverordnung weiterhin in den Rastzeiten Jagd auf Gänse, Enten und Schwäne gemacht werden soll“, kritisierte NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann. Auch die jetzt vom Ministerium in Schutzgebieten geplante sogenannte Intervalljagd macht für die beiden Naturschutzverbände die Sache nicht besser. Danach sollen Wasservögel immer nur in einem Teil des Schutzgebietes bejagt werden, wobei Schutz- und Schießbereiche alle zwei Wochen wechseln.

„Dass die Tiere an ihrer Zufluchtsstätte buchstäblich hin und her gejagt werden, entspricht nicht den Vorstellungen, die wir vom Schutz rastender Vögel haben“, sagte Dr. Reinhard Löhmer, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender. Irritiert sind NABU und BUND von Äußerungen des Landwirtschaftsministers Meyer, wonach die Intervalljagd in Schutzgebieten bei „fast allen Seiten“ auf „Wohlwollen“ stoße. Die beiden größten Naturschutzverbände haben sich in ihren Stellungnahmen entschieden gegen diese Regelung ausgesprochen.

Die Jagd in einem Rastgebiet beeinträchtigt alle Vögel, die sich dort aufhalten. Sie werden Stress ausgesetzt, aus Gebieten mit günstigem Nahrungsangebot vertrieben und verbrauchen übermäßig viel Energie. Außerdem werden immer wieder Tiere „krankgeschossen“, weil sie dicht neben den bejagten Tieren sitzen und vom Schrot mitgetroffen werden.

„Dass Jagd auf Wildgänse Ertragseinbußen in der Landwirtschaft verringert, ist im Übrigen eine Legende“, stellte Dr. Buschmann klar. „Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen das Gegenteil.“

BUND und NABU haben ebenfalls kein Verständnis dafür, dass nach dem Verordnungs-Entwurf weiterhin Tierarten bejagt werden dürfen, die auf den Roten Listen der gefährdeten Arten stehen oder deren Bestände merklich zurückgegangen sind (Arten der sogenannten Vorwarnlisten). Hierzu gehören Baummarder, Iltis, Rebhuhn, Krickente, Waldschnepfe und auch der Feldhase. „Die Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind oder kurz davor stehen, ist nicht zu verantworten“, erklärte Löhmer. „Wir hoffen, dass in der endgültigen Jagdzeiten-Verordnung die Belange des Naturschutzes deutlich ernster genommen werden.“ Begrüßt wird dagegen die Planung, mehrere Gänse- und Möwenarten vollständig von der Jagd auszunehmen.

Anlagen:

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb