BUND Landesverband Niedersachsen

Klage mit Erfolg - Landesforsten werden BUND an Planungen beteiligen

31. Januar 2013 | Artenschutz (NI), Lebensräume, Wald (NI), Umweltpolitik (NI)

In der heutigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover hat der BUND Niedersachsen aufgrund seiner Klage vom August 2012 erreicht, dass in Zukunft eine Verbandsbeteiligung bei den Erhaltungs- und Entwicklungsplänen für FFH-Gebiete im Deister gewährleistet wird.

Dr. Marita Wudtke, Leiterin Naturschutz/Umwelt des BUND Niedersachsen erklärt dazu: „Damit sind wir einen wichtigen Schritt bei der Beteiligung an forstlichen Plänen weitergekommen. Mögliche Auswirkungen von forstlicher Nutzung auf die FFH-Gebiete können wir uns nun sehr genau ansehen und uns gezielt dafür einsetzen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt stattfinden.“

Noch strittig ist allerdings die Übermittlung von Unterlagen aus dem so genannten Forstbetriebswerk, in dem zum Beispiel die Orte des Holzeinschlags oder der Standort besonders alter und damit wertvoller Bäume verzeichnet sind. Für eine ordnungsgemäße Beteiligung, wie sie die Landesforsten jetzt vornehmen wollen, sind die Unterlagen aus dem Forstbetriebswerk aber zwingend erforderlich. Wudtke: „Nähere Details zu den aus dem Betriebswerk erforderlichen Unterlagen werden in direkten Gesprächen mit der Forstverwaltung festgelegt werden. Der BUND Niedersachsen geht derzeit davon aus, dass es dauerhaft zu einer hinreichenden Information der Naturschutzverbände kommen wird.“

Sollten die Landesforsten diese wichtigen Unterlagen aber nicht beibringen, wird sich der BUND den rechtlichen Weg weiter offenhalten und auch in Zukunft als Anwalt von Natur und Umwelt für die natürliche Vielfalt in den niedersächsischen Wäldern streiten.

 

Hintergrund:

Die Niedersächsischen Landesforsten erarbeiten für FFH-Gebiete auf ihren eigenen Flächen alle zehn Jahre so genannte Erhaltungs- und Entwicklungspläne (E + E-Pläne), in denen die erforderlichen Schutzmaßnahmen dargestellt werden. Darin werden auch die Betriebswerke, in denen die vorgesehene Art und Weise der Holzeinschläge festgelegt wird, festgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen bei der Aufstellung von derartigen Managementplänen die betroffenen Gemeinden, Interessengruppen sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, erfolgt diese Planung in Niedersachsen im Geheimen. Alleine den Naturschutzbehörden der Landkreise ist es bisher vorbehalten, die Entwürfe der Managementpläne zu lesen und hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Vollständig unter Verschluss gehalten werden bisher die Betriebswerke.

Seit mehr als einem Jahr hatte der BUND eine Beteiligung bei E+ E-Plänen und Betriebswerken immer wieder gefordert. Die Landesforsten und das vorgesetzte Landwirtschaftsministerium haben bisher aber keine Mitwirkung zugelassen und nur vage angekündigt, bei den E+E-Plänen eine „Option“ auf eine Beteiligung zu „erwägen“. Bei den Betriebswerken lehnte das Land eine Beteiligung oder auch nur Einsichtnahme weiterhin ab. Die Landesforsten betrachten die Planungen ihrer Holzeinschläge als „Geschäftsdaten, die als Betriebsgeheimnisse eingestuft werden“ und in die die Bürgerinnen und Bürger, denen der Wald doch eigentlich gehört, nicht hineinschauen dürfen. Tatsächlich ist ein Blick in die Betriebswerke aber nötig, um beurteilen zu können, ob die geplanten Waldnutzungen im Einklang mit dem europäischen und dem deutschen Naturschutzrecht stehen. Nur aus diesen Unterlagen geht zum Beispiel hervor, wo in den Schutzgebieten noch wertvolle alte Baumbestände erhalten sind und wieweit geplant ist, sie zu fällen.

Hintergrund ist, dass der BUND die Entwicklung in den FFH-Wäldern in Niedersachsen mit großer Sorge beobachtet. Zwar ist in einem kleinen Teil der landeseigenen Wälder die Holznutzung eingestellt, wenn auch nicht in dem Umfang, wie es eine bundesweite Vorgabe, die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ der Bundesregierung vorsieht. Auf den übrigen Flächen, auch in den Schutzgebieten, findet aber weitestgehend gewinnorientierte Forstwirtschaft statt. Der UND kritisiert unter anderem, dass viel zu wenig alte Bäume von den Holznutzungen ausgenommen werden und dass die wertvollen Waldbestände auf großen Flächen durch schwere Holzerntemaschinen zerpflügt werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt für bestimmte Planungen, die Auswirkungen auf die Natur haben (wie zum Beispiel Straßenbauten, Gewässerausbauten oder auch Schutzgebietsausweisungen), dass Naturschutzverbände die Möglichkeit bekommen, im Verfahren ihre Orts- und Fachkenntnisse einzubringen. Nach Rechtsauffassung des BUND gilt diese Beteiligungspflicht auch für die Planungen in den landeseigenen FFH-Wäldern. Dies wurde nun zumindest für die E und E-Pläne vor dem VG Hannover von den Landesforsten dauerhaft zugesagt. 

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