BUND Landesverband Niedersachsen

Rat der Stadt Stade beschließt Planung für den Bau des Kohlekraftwerks – Umweltverbände und Bürgerinitiativen kündigen Klage an

29. Juli 2014 | Energie (NI), Kohle

Gemeinsame Pressemitteilung: Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe, BUND-Kreisgruppe Stade, BUND-Landesverband Niedersachsen, NABU-Kreisverband Stade, BI Haseldorfer Marsch, BI Stade - Altes Land 

Der Rat der Stadt Stade hat gestern mit der Genehmigung des Bebauungsplanes 603 und der Änderung des Flächennutzungsplans 2000 den Weg für den Bau des Kohlekraftwerks der Firma Dow Chemical frei gemacht. Die Umweltverbände BUND und NABU, die Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe sowie die Bürgerinitiativen Stade - Altes Land und Haseldorfer Marsch kritisierten diese Entscheidung. Sie kündigten an, die Bauleitplanung gerichtlich prüfen zu lassen.

„Mit der Genehmigung für das Kohlekraftwerk zeigt die Mehrheit des Rats, dass ihr kurzfristige Wirtschaftsinteressen wichtiger sind als der Klimaschutz und eine nachhaltige Energie- und Wirtschaftsstruktur in Stade“, sagt Silke Hemke vom BUND Stade. „Dabei nimmt sie gesundheitliche Gefährdungen der Bevölkerung durch die Emissionen des Kohlemeilers in Kauf.“

Dr. Wolfgang Werther von der BI Haseldorfer Marsch ergänzt: „Der Rat missachtet die gesundheitlichen und landwirtschaftlichen Belange der Menschen auch auf der anderen Elbseite.“ Unter der Schadstoffbelastung durch das Kohlekraftwerk würden die Gesundheit der Bürger und der Obstbau in der Haseldorfer Marsch leiden.

Dem von Dow Chemical vorgebrachten Hinweis, dass die Grenzwerte eingehalten würden, hält Lungenfachärztin Dr. Gabriele Brockhausen von der BI Stade - Altes Land entgegen: „Es gibt keine ungefährlichen Grenzwerte für Quecksilber, Blei oder Feinstäube, da diese Stoffe sich im Körper anreichern.“

Aus Sicht der Umweltverbände und Bürgerinitiativen handelt die Mehrheit im Stadtrat kurzsichtig und wird ihrer demokratischen Aufgabe, der Verantwortung für die Bevölkerung und für zukünftige Generationen, nicht gerecht.

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