BUND Landesverband Niedersachsen

Verwaltungsgericht stoppt A39 - Bundesverwaltungsgericht folgt Klage des BUND

11. Juli 2019 | Artenschutz (NI), Flüsse & Gewässer, Mobilität (NI), Mobilität, Wasser, Flüsse, Meere (NI)

Mit der Klage gegen den Bau der A39 im ersten Teilabschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra im Landkreis Gifhorn ist der BUND mit Unterstützung anderer Organisationen und Initiativen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gewesen. „Das Gericht stellte fest, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht frei von Rechtsfehlern ist. Damit ist dieser rechtswidrig und nicht vollziehbar. Danach müsse die Straßenplanung unter anderem gewährleisten, dass das Vorhaben den Zustand der Wasserkörper nicht verschlechtert und die Erreichung des guten Zustandes nicht gefährdet“, so zitiert der niedersächsische Landesvorsitzende des BUND, Heiner Baumgarten, die erste Begründung der Verwaltungsrichter. „Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung muss jetzt mit Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung stattfinden. Außerdem muss der Wasserschutz schon im Planfeststellungsbeschluss entsprechend der verschärften Umweltnormen berücksichtigt und darf nicht in eine Ausführungsplanung verschoben werden“, so die Umweltreferentin des BUND, Dr. Marita Wudtke, weiter.

Die vorhandenen Probleme bezüglich Lebensraum- (Flora Fauna Habitat Regeln der EU) und Artenschutz sind zum Teil nicht behandelt und müssen nach einer gründlichen Auswertung der Urteilsbegründung bewertet werden. Baumgarten führt weiter aus: „Wichtig ist für uns als Umweltorganisation auch die Wirkung darüber hinaus. Der geplante Bau der Autobahn zwischen Wolfsburg und Lüneburg mit seinen erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt zeigt auch, wie wenig ernsthaft die Bundesregierung die selbst gesteckten Ziele bei Klimaschutz und Schutz der Artenvielfalt verfolgt“, so der Landesverbandsvorsitzende. „Das Gericht hat damit der Bundesregierung vor Augen geführt, dass der Schutz von Lebensgrundlagen wie dem Wasser wichtig bei allen Planungen und Entscheidungen ist und nicht einfach in die Zukunft verschoben werden kann. Enttäuscht sind wir allerdings, weil das Gericht in Bezug auf den Klimaschutz scheinbar derzeit keine Prüfbefugnis für sich sieht.“

 

HINTERGRUND:

Für den ersten Abschnitt der A39 zwischen Wolfsburg und Ehra hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 30. April 2018 einen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die A39 gilt als Autobahnneubau. Obwohl der Bundesverkehrswegeplan den Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ bei Bundesfernstraßen verfolgt, wurde die A39 im Jahr 2004 in den “Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. 2016 wurde diese Einstufung erneuert. Der BUND hat dies aus verschiedenen Gründen deutlich kritisiert. Auch verpflichtende EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen wurden in der Planung zur A39 nicht angewendet. Damit erfolgte keine Untersuchung umweltfreundlicherer Alternativen einschließlich anderer Verkehrsträger wie Bahn und Schiff. Auch eine transparente frühe Öffentlichkeitsbeteiligung blieb aus.

Laut Umweltbundesamt gehört die A39 zu den klima- und umweltschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands. Der BUND wird bei seiner Klage von verschiedenen Umweltinitiativen, dem NABU, dem Verkehrsclub Deutschland und der Deutschen Umwelthilfe unterstützt.

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsberichtes vom 11.07.19 finden sie hier: https://www.bverwg.de/pm/2019/55

 

 

Rückfragen:
Heiner Baumgarten
Landesvorsitzender
BUND Landesverband Niedersachsen e.V.
0511-96569-0

Pressekontakt:
Tilman Uhlenhaut
Stellvertr. Geschäftsführer und Referent für Landwirtschaft
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 13
tilman.uhlenhaut(at)nds.bund.net

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