BUND Landesverband Niedersachsen

Mehrweg to-go statt Einweg für die Tonne

16. Februar 2023 | Flüsse & Gewässer, Kunststoff (NI), Mitmachen (NI), Müllvermeidung (NI)

Seit dem 1.Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet, dass bestimmte Restaurants, Supermärkte, Imbisse und Kioske seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen anbieten müssen. In der Umsetzung hinken viele Anbieter aber hinterher. Was können Sie als Verbraucher*in machen, damit Mehrweg endlich zum Standard wird.

 (RitaE / Pixabay.com / Pixabay-Lizenz)

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht für Verbraucher*innen? 

Seit 01.01.2023 müssen Caterer, Lieferdienste und Restaurants Mehrwegverpackungen als Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten. Das gilt für Essen und Getränke zum Bestellen und/oder Mitnehmen. Erleichterungen gibt es lediglich für kleine Betriebe, wie zum Beispiel Imbisse, mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch kleinere Filialen größerer Ketten sind hierzu verpflichtet. Werden in kleinen Betrieben keine Mehrwegverpackungen angeboten, müsssen zumindest mitgebrachte Behältnisse befüllt werden können. Die Betriebe müssen ihre Kund*innen deutlich auf diese Möglichkeiten hinweisen.

Recyclebare Verpackungen sind keine gute Alternative zu Mehrweg. Denn bei jedem Recyclingvorgang gehen jede Menge Energie und Material verloren. Hinzu kommt, dass nur etwa 30 Prozent des Plastiks in Deutschland recycelt wird. Einwegverpackungen zum Mitnehmen werden von den Kund*innen oft in öffentlichen Mülltonnen entsorgt. Deren Inhalt endet aber grundsätzlich vollständig in der Verbrennung. Auch bei Aluminium, Einweg-Glas und Papier sind die Umweltbilanzen sehr schlecht. Nur Mehrweg ist echter Ressourcen- und somit Klimaschutz. 

Welche Rechte habe ich als Kund*in?

Sie als Kund*in können dabei helfen, dass sich Mehrweg im Handel durchsetzt. Fragen Sie nach Mehrwegverpackungen. Bringen Sie Ihre eigenen Behältnisse mit.

Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Konditionen als Einweg angeboten werden. Die Pflicht gilt für alle, die Essen in Plastikverpackungen oder in Papierverpackungen mit Kunststoffüberzug anbieten sowie für alle Getränkebecher, egal aus welchem Material.

Was kann ich als Kund*in tun, damit es endlich mehr Mehrweg gibt?

Seien Sie ein Vorbild. Ermuntern Sie Ihre Familie, Freund*innen und Kolleg*innen, bewusst Mehrwegangebote zu nutzen. Finden Sie bei Caterern, Restaurants oder Imbissen keine Hinweise auf Mehrwegverpackungen, so fragen Sie danach und verlangen Sie bessere Sichtbarkeit! Sie können außerdem Ihren Lieblingsimbiss darum bitten, sich mit anderen Cafés und Restaurants in der Umgebung abzusprechen, sodass eine unkomplizierte, kundenfreundliche Rückgabe an vielen Orten möglich ist.

Bringen Sie eigene Verpackungen mit, wenn es geht.

Sollte Ihnen das Recht auf Mehrweg gänzlich verwehrt bleiben, steht Ihnen der Gang zur jeweiligen Behörde offen. Diese können Sie informieren, wenn ein angebotspflichtiger Betrieb kein Mehrweg anbietet.

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