BUND Landesverband Niedersachsen
AKW Unterweser. Foto: BUND / Bernd Quellmalz

Rückbau

Durch den beschlossenen Atomaustieg im Jahr 2012 gewinnt der Rückbau der Atom-Anlagen an Dringlichkeit. Er wird noch Jahrzehnte dauern. Unklar ist, wo die strahlenden Altlasten aus niedersächsischen Atomkraftwerken entsorgt werden. Und wer am Ende den Rückbau bezahlt.

AKW Unterweser. Foto: BUND / Bernd Quellmalz AKW Unterweser. Foto: BUND / Bernd Quellmalz

Im Jahr 2022 gehen die letzten Atomkraftwerke für immer vom Netz. Während die Anlagen in Grohnde und Emsland bis dahin noch Atommüll produzieren, soll der Rückbau des im Jahr 2011 stillgelegten AKW Unterweser noch in 2017 beginnen. Der BUND lehnt vor allem die geplante unkontrollierte Freigabe von gering kontaminierten Abriss-Abfällen wie Stahl und Beton in den normalen Wertstoffkreislauf ab.

Der BUND befürchtet die unkontrollierte, bundesweite Weiterverbreitung dieser Abfälle, die mit der so genannten Freimessung wieder als Wertstoff erklärt und damit nicht nur auf Müll- oder Bauschuttdeponien gelagert, sondern auch im Straßenbau oder gar im Haushalt verwendet werden dürfen. Stattdessen fordert der Umweltverband eine kontrollierte Lagerung dieser Abfälle auf gesicherten Deponien oder an den AKW-Standorten.

Da sich durch Probleme beim Ausbau des dafür vorgesehenen Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter die Inbetriebnahme eines geeigneten Endlagerstandortes stark verzögert, werden auch für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zunächst Zwischenlager direkt an den AKW-Standorten entstehen müssen. Deren Genehmigungen werden jedoch ablaufen, bevor ein Endlager zugänglich ist. Es bleibt die Frage, was dann mit diesem Atommüll passiert.

Ein weiterer Streitpunkt ist, dass Uranfabriken wie im niedersächsischen Lingen vom Atomausstieg ausgenommen sind. Hier werden weiterhin Brennelemente für den Einsatz in Atomreaktoren in aller Welt hergestellt. Selbst so marode Uralt-AKWs wie im belgischen Tihange werden mit Brennstoff auf Niedersachsen beliefert.

Nicht aus der Verantwortung stehlen

Die Betreiber von Atomkraftwerken sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, für Stilllegung und Rückbau ihrer Anlagen sowie die Entsorgung der angefallenen radioaktiven Abfälle Rückstellungen zu bilden. Dennoch bestehen erhebliche Risiken, dass diese Folgekosten der Atomenergie auf die öffentliche Hand abgewälzt werden. Unklar ist vor allem, ob die bisher gebildeten Rückstellungen ausreichen, um die anfallenden Kosten auch langfristig zu decken. Zudem ist fraglich, ob die Rückstellungen auch im Falle von Unternehmensinsolvenzen verfügbar bleiben und ausreichend davor geschützt sind, dass die Betreiberkonzerne sich so umorganisieren, dass sie sich letztlich ihren finanziellen Verpflichtungen entziehen können.  

Lesen dazu auch unsere BUND-Studie zu Atomrückstellungen.

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