Der Natur zu ihrem Recht verholfen

Im Fall der geplanten Ortsumgehung in Celle hatte der BUND Niedersachsen Rechtsverstöße im Planfeststellungsbeschluss beanstandet und erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen für Fledermausarten geäußert. Nach monatelangen Verhandlungen mit der Straßenbaubehörde gelang Anfang 2020 eine Einigung auf zahlreiche zusätzliche Maßnahmen, vor allem zum Schutz von Fledermäusen, aber auch zur Minimierung weiterer Eingriffe in Natur und Landschaft. Mit der Vereinbarung wurde die Voraussetzung geschaffen, das Klageverfahren zu beenden.

Der BUND Niedersachsen hatte im April 2019 Klage gegen den aktuellen Planfeststellungsbeschluss vom 26. Februar 2019 im 3. Abschnitt der niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde zur geplanten Ortsumgehung in Celle eingereicht. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den mangelhaften Schutz von im Gebiet vorkommenden geschützten Fledermausarten. Trotz Nachbesserungen in den Planfeststellungsunterlagen waren die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Fledermäuse aus Sicht des BUND unzureichend.

BUND und Landesbehörde einigen sich

Nach umfangreichen Verhandlungen konnte eine Einigung zwischen dem BUND Landesverband Niedersachsen und der Straßenbaubehörde erzielt werden. Im Februar 2020 haben beide eine Vereinbarung unterzeichnet, die zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zum Artenschutz, insbesondere zum Schutz von Fledermäusen, vorsieht. Damit sollen Beeinträchtigungen für Fledermäuse und andere Arten der Wälder und Wiesen weitergehend verringert und ausgeglichen werden.

Die Aufnahme der vereinbarten Maßnahmen in den Planfeststellungsbeschluss war Voraussetzung, das Klageverfahren zu beenden. Nachdem dies erfolgt ist, hat der BUND seine Klage am 28.07.2020 zurückgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Verfahren daraufhin eingestellt.

Mehr Schutz für Fledermäuse

Mit der Vereinbarung hat sich die Straßenbaubehörde zu einer Erfolgskontrolle der insgesamt vier Fledermausbrücken und der Optimierung einer Fledermausbrücke bei Lachtehausen, deren Ausführung der BUND im Klageverfahren als unwirksam kritisiert hatte, verpflichtet. Darüber hinaus werden umfangreiche Flächen zu naturnahen und artenreichen Lebensräumen entwickelt. Als Ausgleich für die Zerschneidung von Flugrouten von Fledermäusen durch den Straßenbau soll beispielsweise der Kiefernforst im Waldgebiet Finkenherd auf einer Fläche von insgesamt 8,6 ha zu einem lichten Eichenmischwald mit Altbäumen umgebaut werden. Bis der Bestand ausreichend Höhlen als Fledermausquartiere aufweist, werden Fledermauskästen als Übergangsquartiere angeboten. Ein aus Naturschutzsicht besonders wertvoller Hartholz-Auenwald wird zukünftig dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen. Uferbereiche mit Röhrichten, Staudenfluren und artenreichen Erlenauwäldern entlang der Lachte sollen durch gezielte Pflegemaßnahmen zu insektenreichen Habitaten entwickelt werden.

Dem Ziel, Fledermäusen ein verbessertes Nahrungsangebot zu bieten, dient auch die Entwicklung von Intensivgrünland zu artenreichen Mähwiesen auf 5 ha Fläche in der Allerniederung zwischen Celle und Altencelle. Die Aufwertung von Lebensräumen kommt dem Fledermausschutz direkt zugute. Viele streng geschützte Fledermausarten wie zum Beispiel die Bechsteinfledermaus sind bei der Nahrungs- und Höhlensuche auf naturnahe Wälder mit viel Alt- und Totholz und insektenreiche Habitate angewiesen. Insgesamt umfassen die Artenschutzmaßnahmen eine Fläche von 17 Hektar. Der Erfolg der vereinbarten Maßnahmen muss von der Straßenbaubehörde umfassend dokumentiert und dem BUND unaufgefordert nachgewiesen werden.

Hintergrund

Der Planfeststellungsbeschluss für den Mittelteil der geplanten Ostumgehung Celle wurde im April 2016 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus naturschutzrechtlichen Gründen für rechtswidrig erklärt, der Bedarf und die geplante Trassierung wurden jedoch vom Gericht nicht beanstandet. Der BUND Niedersachsen hatte daraufhin im April 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Straßenbaubehörde im 3. Teilabschnitt der Bundesstraße B3 vom 26. Februar 2019 unter anderem deshalb erhoben, weil er den Schutz von im Gebiet vorkommenden geschützten Fledermausarten für mangelhaft hielt.

BUND Niedersachsen, 26.08.2020

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