Das Niedersächsische Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) wurde 2022 grundlegend überarbeitet. Es trifft verbindliche Regelungen, um Nutzungen wie Siedlungen, Verkehrswege, Stromtrassen oder die Rohstoffgewinnung aufeinander abzustimmen. Es legt auch Vorrangflächen für Natur und Landschaft fest.
Durch die aktuellen Pläne werden weitere wertvolle Gipskarstlebensräume in Niedersachsen gefährdet. Denn die Landesregierung erlaubt, dass neue Steinbruchflächen für den Abbau von Naturgips im Südharz bis unmittelbar an die Grenze europäisch geschützter Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sowie von Naturschutzgebieten erweitert werden könnten – ohne jede Pufferzone!
Bisher durfte Gips nur in sogenannten Vorranggebieten abgebaut werden. Dieses Ausschlusskriterium fällt nun weg. Damit könnten im Landkreis Göttingen, in dem der niedersächsische Teil der Gipskarstlandschaft Südharz liegt, weitere nicht benannte Flächen im Gipskarst für immer verschwinden. Wichtige Teile des niedersächsischen Gipskarstes könnten damit zerstört werden.
Niedersachsen muss Wort halten
Angesichts dieser Planungsabsichten spricht der BUND Niedersachsen von einer Aufkündigung des „Gipsfriedens“. Dieser war bereits ein schmerzlicher Kompromiss, dem der BUND nur zugestimmt hatte, weil die Landesregierung seinerzeit zusagt hatte, dass keine weiteren wertvollen Gebiete im Südharz der Gipsindustrie zum Opfer fallen sollen. Der BUND fordert, dass die damals festgelegten Vorranggebiete für den Gipsabbau eingehalten werden!