Der Einsatz von Pflanzenschutz im Alten Land in den Obstbaumkulturen zwischen Gräben, Elbe und Geest ist neu geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat äußerst knapp vor dem Auslaufen der Altregelung eine neue sogenannte Sondergebietsverordnung nach dem Pflanzenschutzgesetz erlassen. Da der konventionelle Obstbau im Alten Land fast ausschließlich nach Regeln des Integrierten Obstbaus stattfindet, haben sich unterschiedliche Partner, darunter u. a. BUND und NABU zusammengesetzt und Konzepte entwickelt, die eine Ökologisierung des Obstbaus anstreben.
Dabei konnten wichtige Eckpunkte verbindlich festgeschrieben werden. So wurden die Gewässer im Alten Land in sogenannte Expositionsklassen eingeteilt. Hiermit kann jeder Landwirt erkennen, welches Gewässer im Bereich seiner Bewirtschaftung welchem Risiko für den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln unterliegt. Bei der Kartierung stellte sich heraus, dass mehr als 90 % der Gräben und sonstigen Gewässer mit sehr hohem Risiko eingestuft werden. Für die dort wirtschaftenden Obstbauern bedeutet dies, sich auf bestimmte risikomindernde Maßnahmen festzulegen und diese umzusetzen. Eine mögliche Maßnahme ist die Umstellung des Betriebes auf den ökologischen Obstbau. Hierbei können die großen Umweltverbände nützliche Hilfestellungen geben.
Neben der rechtlichen Festlegung haben sich der BUND, der NABU, der Obstbauversuchsring und der Ökologische Obstbauverband Norddeutschland (ÖON) entschlossen, den begonnenen Dialog für weitere Schritte hin zu mehr Natur- und Umweltschutz im Obstbau fortzuführen. Dafür werden ein Regionalmanagement aufgebaut und gezielte Projekte gestartet.