BUND Landesverband Niedersachsen

Rehe knabbern die obersten Knospen junger Bäume an, Rotwild schält die Rinde von Bäumen. Auch Wildschweine graben gelegentlich waldnahe Felder auf ihrer Nahrungssuche um. Da natürliche Beutegreifer größtenteils fehlen, wird das Wild in Niedersachsen bejagt, um Schäden im Forst und auf landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden und das Fleisch zu nutzen. Dazu gehören unter anderem Rehe, Rotwild oder Wildschweine, aber auch Fuchs, Dachs, verschiedene Hühner, Enten und Gänse, Möwen oder Tauben. Insgesamt 100 Tierarten fallen unter das Jagdrecht, 40 davon dürfen derzeit bejagt werden. Sogar seltene und gefährdete Arten wie Baummarder, Iltis, Rebhuhn, Krickente, Waldschnepfe und auch der Feldhase dürfen in Niedersachsen nach wie vor geschossen werden. Selbst in Vogelschutzgebieten dürfen Vögel, für die die Schutzgebiete ausgewiesen wurden, bejagt werden.


Eine ökologisch nachhaltige Jagd

Der BUND fordert eine Jagd, die den ökologischen Gegebenheiten entspricht. Es sollten nur Arten bejagt werden, deren Populationen aus Gründen der Landeskultur und ökologischer Erfordernisse reguliert werden müssen. Das trifft beispielsweise für Schalenwildarten wie Rothirsch, Reh, Damhirsch, Sikahirsch, Mufflon und Wildschwein zu. Die Jagd auf Zugvögel sollte hingegen grundsätzlich verboten werden. In Nationalparks, Biosphärenreservaten, Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten sollten Eingriffe in den Wildbestand den Schutzzwecken untergeordnet werden.

Um die Tiere in der Fortpflanzungszeit weniger zu stören, sollten die Schonzeiten erweitert und die Jagd auf die Herbst- und Wintermonate beschränkt werden. Um sicherzustellen, dass die Arten sicher angesprochen werden, sollte nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gejagt werden.

Zudem fordert der BUND ein uneingeschränktes Fütterungs- und Kirrungsverbot. Durch das Lockfutter werden viele Tiere durch den Winter gefüttert. Die Jägerschaft setzt damit die natürliche Auslese außer Kraft – dies ist jedoch ein wichtiger Vorgang in einer gesunden Tierpopulation.



Verbot von Bleimunition

Viele in Deutschland eingesetzte Geschosse beinhalten Blei. Das Schwermetall ist hochgiftig und gelangt über die Jagd in die Umwelt. Hier kontaminiert es Moore, Seen, Fließgewässer und Feuchtwiesen. Pflanzen und Tiere nehmen das Blei auf, was zu schweren Schäden, mitunter zum Tod führt. Der BUND fordert ein Verbot bleihaltiger Munition. Alternativen wie Weicheisenschrote sind vorhanden und werden in anderen Ländern zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.


Link:

Unsere Pressemitteilung zur Novellierung des Jagdrechts, insbesondere die neue Jagdzeiten-Verordnung des Landes und zur geplanten Jagdzeiten-Verordnung [ http://www.bund-niedersachsen.de/index.php?id=5922&tx_ttnews[tt_news]=34061&tx_ttnews[backPid]=5887 ]

 

 

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