Der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) gehört neben dem Siebenschläfer zur Familie der Bilche, den so genannten Schlafmäusen.
Größe
- 15-17 cm Körperlänge
- 9-13 cm Schwanzlänge
- 50 bis 150 g schwer
Aussehen:

Charakteristisch ist das schwarze Band über dem Auge bis hinter das Ohr. Diese Gesichtsmaske macht die kleine Schlafmaus unverwechselbar und bringt ihr den Spitznamen Zorro ein. Der Rücken und die Flanken des Gartenschläfers sind graubraun bis braun, der Bauch weiß bis grauweiß. Die Ohren sind groß.
Lebensraum

Der Gartenschläfer kommt in Wäldern, Weinbergen, Gärten und auf Streuobstwiesen vor. Gelegentlich lebt er auch in Gebäuden wie Forsthütten oder Stallungen. Für seinen Winterschlaf ist er auf Fels- und Gesteinsstrukturen angewiesen und sucht daher Felsregionen und Geröllhalden auf.
Lebensweise

Der Gartenschläfer ist dämmerungs- und nachtaktiv. Er baut sich kugelige Schlafnester aus Gras, Laub, Moos und Haaren. Diese findet man in Baum- und Felshöhlen, aber auch in Mauerspalten, Nistkästen und Gebäudezwischendecken, verlassenen Eichhörnchenkobeln und großen Vogelnestern. Der Winterschlaf dauert von Ende Oktober bis April. Hierfür ziehen sich die Tiere meist in tiefe Fels- oder Erdhöhlen zurück.
Fortpflanzung
Mit einem auffälligen lauten Pfeifen signalisieren die Weibchen ihre Paarungsbereitschaft. Nach 3 Wochen Tragezeit werden im Mai oder Juni meist 4 Jungtiere geboren. Die Jungen werden 4 Wochen lang gesäugt und sind nach 40 Tagen selbstständig. Die Männchen werden nach dem ersten Winterschlaf geschlechtsreif, Weibchen nach dem zweiten.
Nahrung

Der Gartenschläfer ist ein Allesfresser und bevorzugt tierische Nahrung wie Insekten, Schnecken und kleine Wirbeltiere, er ernährt sich aber auch von Baumsamen, Beeren, Obst, Knospen und Blüten. Seine Nahrung sucht der kleine Bilch am liebsten auf dem Boden.
Vorkommen in Niedersachsen:
- natürliches Vorkommen im Oberharz und Harzrandgebieten
- vereinzelt im Süntel und bei Braunschweig
Schutzstatus:
- Berner Konvention Anhang III
- Bundesnaturschutzgesetz § 7 Abs. 2 Nr. 13: besonders geschützte Art
- Rote Liste Deutschland (2009): G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes
- Rote Liste Niedersachsen (1991): 4 – potenziell gefährdet
Gefahren:
Greifvögel, Marder, Hauskatzen und Ratten sind die natürlichen Feinde des Gartenschläfers. Die Ursachen für den anhaltenden Rückgang sind jedoch weitgehend unklar, vermutlich sind sie in der Veränderung des Lebensraumes, dem Verlust von Strukturvielfalt und der intensiven Waldbewirtschaftung zu finden.