Ende Juli 2025 wurde im FFH-Bericht 2025 der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland neu bewertet, dies erfolgt separat für die unterschiedlichen biogeographischen Regionen. Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. In die Bewertung des Erhaltungszustandes fließen jeweils Verbreitungsgebiet, Populationsgröße, Habitatqualität und Zukunftsaussichten ein. Der günstige Erhaltungszustand ist maßgeblich für die Einschätzung des Schutzstatus nach EU-Recht.
Für die atlantische Region (Großteil von Niedersachsen) wurde erstmals ein günstiger Erhaltungszustand gemeldet, begründet durch die positive Populationsentwicklung. Für die kontinentale Region wurde zunächst „unbekannt“ gemeldet, später wurde ein günstiger Erhaltungszustand nachgemeldet (wenngleich dies keine fachlich, sondern politische Entscheidung war, welche wir stark kritisieren!). Für die alpine Region wurde kein günstiger Erhaltungszustand gemeldet. Anfang 2026 erfolgte die Umsetzung der Herabstufung des Schutzstatus in nationales Recht durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes, im Sommer 2026 die Anpassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes.
Die Herabstufung des strengen Schutzstatus des Wolfes lehnt der BUND ab. Dasselbe gilt für die Aufnahme einer Bejagung des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und in das Niedersächsische Jagdgesetz. Der BUND lehnt insbesondere eine Einführung von Jagdzeiten kategorisch ab, ebenso Konzepte wie wolfsfreie Zonen, feste Populationsobergrenzen oder willkürliche Abschussquoten. Studien zeigen deutlich, dass die generelle Bejagung von Wölfen kein geeignetes Mittel ist, um Nutztierschäden in Deutschland zu verringern. Nachhaltig können Rissvorkommen nur durch einen ausreichenden Herdenschutz minimiert werden.
Für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetieren und Wölfen braucht es daher weiterhin einen flächendeckenden, vom Staat finanzierten Herdenschutz in Kombination mit Einzelabschüssen von Wölfen, die besonderen Schaden an Nutztieren verursachen.
Die Herabstufung des Schutzstatus ermöglicht den EU-Mitgliedsstaaten mehr Möglichkeiten im Populationsmanagement, der Wolf ist jedoch weiterhin geschützt und der günstige Erhaltungszustand muss weiterhin erreicht bzw. erhalten bleiben.
Niedersachsen hat im Austausch mit dem Dialogforum „Weidetierhaltung & Wolf“ den „Revierübergreifenden Managementplan für die Bejagung der Tierart Wolf“ erarbeitet. Der BUND LV Niedersachsen beteiligt sich dort aktiv.
