BUND Landesverband Niedersachsen

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb

Teilnahmebedingungen - Fotowettbewerb „Wildbienen fliegen auf Niedersachsen 2020“

  1. Veranstalter

    Der Fotowettbewerb „Wildbienen fliegen auf Niedersachsen 2020“ wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Niedersachsen e. V., Landesgeschäftsstelle Goebenstraße 3a, 30161 Hannover, gesetzlich vertreten durch Susanne Gerstner, im Rahmen des von der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung geförderten Projektes „Wildbienen-Fotowettbewerb 2020“ gemeinsam mit dem Netzwerk Wildbienenschutz e.V. und dem Landesmuseum Hannover ausgerichtet.
  2. Teilnahmeberechtigung

    2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die als Hobby oder professionell Natur - und Tierfotografie betreiben und mindestens 14 Jahre alt sind. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

    2.2. Die Teilnahmebedingungen sind zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.

    2.3. Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personen- und Ortsangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß Punkt 9 erfolgen.

    2.4. Mitglieder der Jury und Mitarbeiter*innen des BUND Landesverbandes, des Landesmuseums Hannovers sowie des Netzwerk Wildbienenschutz e. V. sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen
  3. Inhaltliche und formale Anforderungen

    3.1. Die eingereichten Fotos müssen vom Einreichenden selbst aufgenommen worden sein, vorzugsweise in Niedersachsen. Es muss sich nicht um im Jahr 2020 aufgenommene Fotos handeln, die Aufnahmen können älter sein. Fotobeiträge, die bereits im Fotowettbewerb „Wildbienen fliegen auf Niedersachsen 2016“ beim BUND Landesverband Niedersachsen e.V. eingereicht wurden, werden im laufenden Fotowettbewerb 2020 nicht berücksichtigt.

    3.2. Alle Rechte an den Fotos liegen beim Fotografen. Die Fotos dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein.

    3.3. Jedes eingereichte Bild muss in druckfähiger Qualität vorliegen. Die Dateigröße darf 5 Megabyte nicht überschreiten. Jedes Bild muss im Querformat eingereicht werden.

    3.4. Die Nachbearbeitung der Bilder mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Photoshop oder Adobe Lightroom) ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen.

    3.5. Die Teilnahme ist ausschließlich über das Online-Formular auf https://www.bund-niedersachsen.de/fotowettbewerb/  unter Angabe der unter 4.3. genannten Angaben möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

    3.6. Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst wie verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß Punkt 9 dieser Teilnahmebedingungen nach sich.
  4. Einreichung und Teilnahme

    4.1. Jeder Teilnehmer darf maximal 12 Fotos einreichen. Es können mehrfach Bilder eingereicht werden. Jedes Bild muss im Anmeldeformular eingetragen werden. Sollten mehr als 12 Bilder eingereicht werden, kommen nur die ersten 12 eingereichten in die Wertung.

    4.2. Die Fotos sind als JPG/PNG-Dateien digital einzureichen. Die postalische Einreichung von Abzügen, Dias oder Ausdrucken ist nicht zugelassen. Postalisch eingereichte Datenträger werden nicht berücksichtigt und können nicht zurückgeschickt werden.

    4.3. Die JPG/PNG-Dateien sind bei Einreichung wie folgt zu benennen: Autor_Bildnummer (Nummer des jeweiligen Bildes)
    z. B. MajaMusterbiene_1.jpg

    4.4. Von jedem Teilnehmer ist das Teilnahmeformular des BUND Landesverband Niedersachsen e. V. auszufüllen. Bei Einreichung mehrerer Beiträge ist bei jeder Einreichung ein neues Teilnahmeformular auszufüllen.

    4.5. Der Einsendeschluss ist der 31. August 2020.

    4.6. Nach Einsendung des Bildes/der Bilder erhält jede/r Teilnehmer*in eine Antwort, in der insbesondere noch einmal darauf hingewiesen wird, dass er/sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen dieses Fotowettbewerbs akzeptiert, insofern er/sie nicht bis zum Einsendeschluss (31.08.2020) durch Widerruf an die E-Mail fotowettbewerb(at)nds.bund.net das Gegenteil erklärt.

    4.7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  5. Vertraulichkeit

    Die Veranstalter verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit im Umgang mit den eingereichten Beiträgen gegenüber unbeteiligten Dritten, soweit die in den Beiträgen enthaltenen Informationen nicht ohnehin öffentlich bekannt sind.
  6. Veröffentlichung und Verbreitung

    6.1. Alle Teilnehmer*innen räumen den Veranstaltern (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Landesverband Niedersachsen, Netzwerk Wildbienenschutz e. V. und Landesmuseum Hannover) an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild/die Bilder für den Abdruck zu optimieren. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media-Portale wie z.B. Facebook.

    Dies beinhaltet die Ausstellung der prämierten Bilder im Rahmen des Wettbewerbes, die öffentliche Berichterstattung über den Fotowettbewerb und die Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen auf ihren Internetseiten und in ihren Eigenpublikationen.

    Die ersten zwölf prämierten Bilder werden in einem Kalender des BUND Landesverbandes Niedersachsen e.V. im Rahmen des Projektes „Wildbienen fliegen auf Niedersachsen 2020“ veröffentlicht. Auch hierfür räumen die Teilnehmer*innen dem Bund für Umwelt und Naturschutz vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild/die Bilder für den Abdruck zu optimieren.

    6.2. Alle Teilnehmer*innen räumen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Landesverband Niedersachsen, dem Landesmuseum Hannover und dem Netzwerk Wildbienenschutz an den eingereichten Bildern vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild/die Bilder für den Abdruck zu optimieren. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media-Portale wie z.B. Facebook.

    6.3. So verwendete Bilder werden vom BUND, dem Landesmuseum Hannover und dem Netzwerk Wildbienenschutz mit dem entsprechenden Copyright wie folgt versehen: "© Vorname Nachname".

    6.4. Eine über diese Zwecke hinausgehende Nutzung der Fotos kann nur nach Rücksprache mit den Fotografen stattfinden. Für Ansprüche Dritter, Beschädigung oder Verlust der Einsendung übernimmt der BUND Landesverband Niedersachsen e. V. keine Haftung.
  7. Preisverleihung und Gewinne

    7.1. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich im November 2020 statt. Alle Teilnehmer*innen, werden per E-Mail schriftlich eingeladen.

    7.2. Die Preise des Wettbewerbes werden auf https://www.bund-niedersachsen.de/wildbienenwettbewerb dargestellt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

    7.3. Aus allen Einreichungen wählt eine durch die Veranstalter benannte Jury durch Mehrheitsentscheid die Gewinner*innen des Fotowettbewerbes aus.

    Die Bewertung der Fotos erfolgt in zwei Teilschritten. Die Ausrichter des Wettbewerbs treffen eine Vorauswahl. Es werden für die Vorauswahl ausschließlich Bilder berücksichtigt, die Wildbienenarten zeigen und die den inhaltlichen und formalen Ansprüchen entsprechen.

    Aus dieser Vorauswahl wählt unsere fachkundige Jury die besten Fotos aus. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Ästhetik, Kreativität, angewandter Fototechnik und Gesamteindruck  der eingereichten Beiträge.

    7.4. Unabhängig von der Jury-Auswahl der Gewinner*innen werden in jedem Monat von März bis August jeweils ein*e Monatssieger*in unter den Einreichungen des laufenden Monats von den Veranstaltern ausgewählt. Die Auswahl des Monatsgewinners erfolgt unter Berücksichtigung der Ästhetik, Kreativität, Aktualität und gezeigten Artenkenntnisse der eingereichten Beiträge.

    Der/Die Monatssieger*in wird bis spätestens 10. Kalendertag des Folgemonats per E-Mail informiert.

    7.5. Die Gewinner*innen werden vom BUND per E-Mail benachrichtigt und im Internet, in Publikationen und sozialen Medien des BUND Niedersachsen namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der/die Gewinner*in ausdrücklich einverstanden.

    7.6. Teilt ein/eine Gewinner*in nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Absenden der Gewinnbenachrichtigung eine gültige Postzustelladresse von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, verfällt der Gewinnanspruch.
  8. Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmer

    8.1. Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass er/sie über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihm/ihr persönlich stammt, er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat der/die Teilnehmer*in die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Der/die Teilnehmer*in wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer*in die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
  9. Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb

    9.1. Die Veranstalter behalten sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

    9.2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.

    Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

    Ausgeschlossen wird auch, wer nachweislich unwahre Personenangaben oder Ortsangaben macht.
  10.  Datenschutz

    10.1 Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmer*innen frei, per Widerruf bis zum Einsendeschluss (31.08.2020) unter fotowettbewerb@nds.bund.net von der Teilnahme zurückzutreten. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf https://www.bund-niedersachsen.de/datenschutz/

    10.2 Die von den Einsendern eingereichten Bilder werden zum Zwecke einer Veröffentlichung durch beteiligte Dritte (z.B. Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen) ausschließlich im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) weitergegeben. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden. Das Bild wird dabei mit einem Urheberhinweis entsprechend 6.3 versehen: "© Vorname Nachname".

    10.3. Die von den Teilnehmer*innen eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.
  11. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.
  12.  Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Hannover, Januar 2020

 

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