Förderprogramme für Artenvielfalt

In der Vereinbarung zum Artenschutz sind nicht nur gesetzliche Verbesserungen enthalten. Zusätzliche jährliche Finanzmittel im hohen zweistelligen Millionenbereich werden ab 2021 für Maßnahmen im Naturschutz bereitstehen. Hinzu kommen neue Förderprogramme, die den Bewirtschafter*innen Anreize bieten, freiwillig mehr für die Artenvielfalt zu leisten.

Wildkatzenkorridor in Hohlenberg. Foto: BUND Niedersachsen Wildkatzenkorridor in Hohlenberg. Foto: BUND Niedersachsen

Die Landesregierung hat zugesichert, bis Ende 2021 in für den Vogelschutz wertvollen Bereichen ein weit über den Ist-Zustand hinausgehendes Wiesenvogelschutzprogramm durch Kombination von hoheitlichen Maßnahmen und zusätzlichen Förderangeboten (z.B. Vertragsnaturschutz) auszuweiten.  

In der Arbeitsgruppe „Naturschutz“ wurden ein Eckpunktepapier sowie das weitere Vorgehen zur Erarbeitung des Programmes abgestimmt. Im Ergebnis soll u.a. die Gebietskulisse über die EU-Vogelschutzgebiete hinaus erweitert werden, Kooperationen vor Ort zwischen UNB, Naturschutz und Landwirtschaft sowie Maßnahmenprogramme zur wiesenvogelschutzgerechten Bewirtschaftung als auch zur Biotopentwicklung (z.B. Wiedervernässungsmaßnahmen) ausgebaut und verbessert werden. Finanzierungsmöglichkeiten für Gebietsbetreuung und Kooperationen und ein erweiterter Erschwernisausgleich (§ 42 Abs. 4a (neu) NAGBNatSchG) sollen zusätzlich Anreize für freiwillige Maßnahmen schaffen. Auch hoheitliche Maßnahmen per Anordnung sollen durch einen erhöhten Erschwernisausgleich erleichtert werden. Das Wiesenvogelschutzprogramm soll in einer Unterarbeitsgruppe des Niedersächsischen Weges unter Einbindung der Vereinbarungspartner im Laufe des Jahres 2021 weiterentwickelt und Ende 2021 abgeschlossen werden.

Bis Ende 2020 soll ein Aktionsprogramm Insektenvielfalt unter Beteiligung von Wissenschaft und Verbänden vorgelegt werden, das konkrete Maßnahmen zum Insektenschutz enthält, die jeweils mit Finanzmitteln hinterlegt sein müssen. Schwerpunkte im Aktionsprogramm Insektenvielfalt sollten unter anderem ein Agrarumweltprogramm zur Förderung der biologischen Vielfalt, die Entwicklung von Artenschutz- und Monitoringprogrammen, Programme zur Förderung insektenfreundlicher Kommunen und Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtintensität sein. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird unter Einbeziehung von Bundesmitteln auf 12 Millionen Euro anwachsen. Inzwischen hat das MU einen umfangreichen Entwurf für ein Aktionsprogramm Insektenvielfalt vorgelegt. Der Programmentwurf wurde im AK Naturschutz des Niedersächsischen Weges abgestimmt und befindet sich in der Ressortabstimmung. Eine Veröffentlichung ist deshalb aktuell noch nicht möglich, allerdings wurden bereits Eckpunkte und Hintergrundinformationen  hierzu bekannt gegeben. Geplant ist, die Umsetzung des Programmes nach Abschluss der Ressortabstimmung in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Partner des Niedersächsischen Weges sowie weiterer Akteure (u.a. Wissenschaft) zu begleiten und zu evaluieren. Auch ist vereinbart, dass die Weiterentwicklung des Programmes gemeinsam mit den Partnern erfolgt.

Das Land Niedersachsen wird sich für die Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Sinne der Förderung von Gemeinwohlleistungen einsetzen. Im Fokus der Förderung sollen Maßnahmen stehen, die auf Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Gewässerschutz, Tierwohl und Ökolandbau abzielen und so auch die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität einer nachhaltigen Landwirtschaft im Auge haben, sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge und den Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität in den ländlichen Räumen zum Ziel haben.

Mehr Geld für Naturschutz
Insbesondere gefördert werden sollen

  • die ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzter Flächen
  • die Reduktion von und der Verzicht auf Pestizide
  • eine Tierhaltung, die im Einklang mit dem Natur-, Arten- und Gewässerschutz steht
  • die Weidehaltung und Ganzjahresbeweidung
  • der Humusaufbau und das Bodenleben fördernde Bewirtschaftungsmethoden
  • die naturnahe Entwicklung sowie die Erweiterung dauerhafter Strukturelemente in der Feldflur wie Feldgehölze, Hecken, Säume und Gewässerrandstreifen, Baumreihen und Kleingewässer
  • die Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen mit standortgerechten, heimischen Arten
  • der Erhalt und die Entwicklung von Biotopen mit extensiver Nutzung wie Trockenrasen, Feucht- und Nasswiesen oder Hutewälder
  • Bewirtschaftungsweisen, die dem Erhalt seltener, gefährdeter, besonders geschützter und streng geschützter Arten dienen

Mehr Öko-Landbau
Der ökologische Landbau in Niedersachsen soll weiter ausgebaut, gefördert und attraktiver gestaltet werden. Ziel ist es, in Niedersachsen einen Ökolandbauanteil von 10 % bis 2025 und von 15 % bis 2030 zu etablieren.

Ein Eckpunktepapier  wurde hierzu im Oktober 2020 vorgestellt.

Hintergrundpapiere „Förderprogramme für Artenvielfalt“ kompakt:

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