BUND Landesverband Niedersachsen

BUND kritisiert intransparente Wolfspolitik in Niedersachsen

03. März 2021 | Artenschutz (NI), Wolf (NI), Landwirtschaft

Wolfsjunges. Foto: diapicard  (diapicard / Pixabay.com / Creative Commons )

Bereits zum zweiten Mal in 2021 wurde mithilfe einer Abschussgenehmigung des Umweltministeriums ein Wolf in Niedersachsen erlegt: am 11. Februar starb ein weibliches Tier in Herzlake im Emsland, am 28. Februar ein weiteres auf dem Territorium des Ebstorfer Rudels im Landkreis Uelzen.

Trotz des hohen Schutzstatus des Wolfes ist eine Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen zulässig. Die Entnahmegründe müssen jedoch im Vorhinein transparent festgestellt und nachprüfbar sein. In Niedersachsen ist dies derzeit nicht der Fall. Aufgrund der fehlenden Transparenz wird das niedersächsische Wolfsmanagement unglaubwürdig. Die Erlaubnis des Abschusses des Herzlaker Tieres ging im September vergangenen Jahres ein, sie wurde aber nicht öffentlich gemacht. Es sollen weitere Abschussgenehmigungen bestehen, die jedoch nicht nach außen kommuniziert werden und somit eine Prüfung unmöglich machen. Der BUND fordert, dass bei streng geschützten Arten wie dem Wolf absolut transparent und nachvollziehbar dargestellt wird, warum ein Abschuss von Tieren begründet sein soll.

Abschüsse sind kein Ersatz für Herdenschutz, sondern nur das allerletzte Mittel. Die meisten Nutztierrisse könnten verhindert werden, wenn vermehrt Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt würden. In Wolfsgebieten ist ein flächendeckender Herdenschutz unumgänglich. Im Fokus der Bemühungen müssen die konsequente Förderung des Herdenschutzes und die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Weidetierhaltung stehen. Nur mit einer umfassenden personellen und finanziellen Hilfe kann die Weidetierhaltung in Wolfsgebieten erhalten werden. Anstatt von Abschusslisten sollte das Land eine Weidetierprämie auf den Weg zu bringen, um damit Schutzmaßnahmen gegen Wolfsrisse zu finanzieren – bevor Schäden auftreten.

Des Weiteren fordert der BUND umgehend die Wiederaufnahme der Arbeit des Arbeitskreises Wolf, um Akzeptanz für das Wolfmanagement in Niedersachsen zu erreichen. Nicht, um die Öffentlichkeit pro forma einzubeziehen, sondern um konstruktiv im Dialog den Umgang mit dem Wolf zu diskutieren und Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. In diesem Zusammenhang muss auch die neue Wolfsverordnung, die ohne Beteiligung des Arbeitskreises Wolf verabschiedet wurde und aus Sicht des BUND nicht mit EU-Recht vereinbar ist, nochmals beraten werden. Eine Aufnahme des Wolfes in das niedersächsische Jagdrecht lehnt der BUND ab. Als streng geschützte Art darf der Wolf ohnehin nicht gejagt werden, sondern unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit.

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