Widerspruch gegen Grundschleppnetzfischerei im Schutzgebiet Doggerbank

05. März 2024 | Artenschutz (NI), Lebensräume, Meere, Projekt "Ruhe für die Schweinswale" (NI), Schweinswale (NI), Umweltpolitik (NI)

Wir haben die Zerstörung unserer Doggerbank satt und lassen das nicht mehr auf uns sitzen!

Unser Rechtsgutachten hat schon letztes Jahr gezeigt, dass die Fangerlaubnis für Grundschleppnetzfischerei im Schutzgebiet Doggerbank rechtswidrig ist. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bisher keinerlei Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt, obwohl das europäische Recht sie dazu verpflichtet.

Wir haben jetzt offiziell Widerspruch eingelegt und fordern vom Fischereiminister Cem Özdemir die Umsetzung geltenden Naturschutzrechts! In Zeiten der Klimakrise, Plastikkrise, Fischkrise und vieles mehr. brauchen Schweinswale, Seehunde, Fische u. Co. Meeresschutzgebiete wie die Doggerbank mehr denn je.

Bis Ende März müssen das BMEL und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des EU-Fischerei-Aktionsplans ein Konzept mit Maßnahmen vorlegen, die die Schutzgebiete vor den zerstörerischen Grundschleppnetzen schützt. Die Uhr tickt! 

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