Wolf.
(Andreas Bohl
/
Pixabay.com
/
Creative Commons )
Der BUND Niedersachsen begrüßt die angestrebten Änderungen und Verbesserungen beim Tier- und Artenschutz im Entwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG). Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einer Ausweitung der Wolfsjagd ohne konkreten Anlass. Anlässlich seiner Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtages am 3. Juli 2026 fordert der BUND Niedersachsen ein Wolfsmanagement, das sich auf gezielte Entnahmen von Problemwölfen konzentriert und den Herdenschutz weiter stärkt.
Dr. Pia He, Naturschutzexpertin beim BUND Niedersachsen, betont: „Die geplanten Änderungen sind fachlich versiert und schaffen die rechtliche Grundlage für mehr Tierschutz und ein zielführendes Wolfsmanagement in Niedersachsen. Besonders positiv bewerten wir die Regelungen zur Wildrettung vor Erntemaßnahmen. Sie helfen dabei, Rehkitze und andere Wildtiere künftig besser vor Verletzungen und dem Tod durch Erntemaschinen zu schützen. Ebenso begrüßen wir das Verbot von Totschlagfallen, in denen bei unsachgemäßer Aufstellung auch geschützte Arten wie Fischotter und Wildkatze zu Schaden kommen können.“
Der BUND Niedersachsen begrüßt zudem, dass Umwelt- und Landwirtschaftsministerium künftig bei der Erarbeitung des Managementplans zur Bejagung des Wolfes zusammenarbeiten müssen. Dabei betont die Regelung zur Aufnahme des Wolfes in das NJagdG den günstigen Erhaltungszustand als bedingungslose Grundlage für jegliche Form der Jagd. Dafür muss jährlich spätestens zu Beginn der Jagdzeit die Anzahl zulässiger Entnahmen für die nächsten 12 Monate je Region und Bundesland festgelegt sein. Die Zuständigkeit bei der Obersten Jagdbehörde anzusetzen, hält der BUND ebenfalls für sinnvoll.
Kritisch sieht der BUND die Forderungen aus dem Antrag der CDU-Fraktion, die Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zur Wolfsjagd zu übernehmen. Das BJagdG fokussiert auf eine anlasslose Bejagung des Wolfes, bei der auch Tiere geschossen werden, die bisher keine Nutztiere gerissen haben. Dadurch können wichtige Rudelstrukturen zerstört werden, was den Druck auf Weidetiere durch das Fehlen jagderfahrener Tiere erhöhen könnte.
He weiter: „Eine pauschale Bejagung löst das Problem von Nutztierrissen nicht. Der Fokus sollte deshalb ausschließlich auf der anlassbezogenen Jagd und der Entnahme von Wölfen liegen, die den zumutbaren Herdenschutz überwinden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass mit einer anlasslosen Jagd keine Verringerung der Nutztierrisse erzielt wird – es sei denn, der Wolfsbestand wird bis auf einen kleinen Restbestand reduziert.“
Der BUND lehnt zudem die Einführung einer verpflichtenden Jagd für 6 Wochen im Umkreis von 20 km nach einem Nutztierriss mit überwundenem Herdenschutz strikt ab, da dieser keinerlei Bezug zu dem schadenstiftenden Tier hat. Stattdessen empfiehlt der BUND einen Radius von 1-3 km um das Rissereignis, um die Wahrscheinlichkeit der Entnahme des schadenstiftenden Wolfes zu erhöhen. Auch wolfsfreie „Weidegebiete“ sind aus Sicht des BUND nicht umsetzbar. Diese würden zu einem ständigen Abschuss einwandernder und durchziehender Wölfe führen. Mit dem nach EU-Recht geforderten Erhalt des guten Erhaltungszustandes ist das nicht vereinbar. Der wirksamste und zugleich rechtssicherste Weg zur Verringerung von Nutztierrissen ist laut BUND ein konsequenter, präventiver Herdenschutz und muss deshalb weiterhin das zentrale Element des Wolfsmanagements sein.
Weitere Informationen:
Eckpunkte für ein bundesweit einheitliches Wolfsmanagement in Deutschland
Wölfe und Weidetiere: Nebeneinander statt Gegeneinander
Stellungnahme-Novelle-BJGBNatSchG-Wolf-BUND.pdf
BUND-Pressestelle:
Lara-Marie Krauße, Tel. (0511) 965 69 - 32 oder Mobil (01515) - 33 111 88, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de
