BUND Landesverband Niedersachsen

Anleitung zum Rechtsbruch: BUND übt scharfe Kritik an jüngstem Walderlass zu Natura 2000

07. März 2018 | Artenschutz (NI), Lebensräume, Nachhaltigkeit, Umweltpolitik (NI), Wald (NI)

Am Leitfaden "Natura 2000 in niedersächsischen Wäldern", den die niedersächsischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt Mitte Februar herausgegeben haben, übt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) scharfe Kritik. Er soll die Unterschutzstellung von Wald in Natura 2000-Gebieten regeln. "Überall in Niedersachsen versuchen derzeit die Unteren Naturschutzbehörden mit Hochdruck, Schutzgebiete auszuweisen, um die Verpflichtungen des Landes zu erfüllen und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden. Mitten im Arbeitsprozess ändert die Landesregierung plötzlich die Arbeitsgrundlagen, um eine Wunschliste von Lobbygruppen abzuhaken, die möglichst wenig Naturschutz im Wald wollen", kritisiert Axel Ebeler, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. "Das Land ruft den Naturschutzbehörden zu, sie sollen schneller laufen und stellt ihnen gleichzeitig ein Bein."

Vor allem über ein dazugehöriges Begleitschreiben an die Landkreise und Städte zeigt sich der Umweltverband entsetzt: Es gibt vor, dass die Forstwirtschaft in den neuen Schutzgebieten nur noch auf bestimmten Kernflächen eingeschränkt werden darf, und zwar dort, wo Waldtypen und Arten vorhanden sind, die unter besonderem europäischen Schutz stehen. "Einschränkungen außerhalb dieser Kernflächen sind in den Schutzgebieten ausdrücklich nicht mehr gewollt", sagt Georg Wilhelm, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Wald. "Es ist ein Unding, dass das Land zuerst Gebiete für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 meldet und dann die Naturschutzbehörden daran hindert, in diesen Gebieten auf ganzer Fläche die Natur zu schützen." Zukünftig soll es beispielsweise im gesamten Schutzgebiet nicht mehr verboten werden, in der Vogelbrutzeit Bäume zu fällen oder mit Forstmaschinen im engen Abstand den Waldboden zu zerpflügen.

Doch damit nicht genug: Auch in den Kernbereichen wird der Naturschutz stark heruntergefahren. Während bisher galt, dass auf besonders schutzwürdigen Flächen größere Rücksicht bei der Nutzung zu nehmen ist, müssen Naturschutzbehörden diese Unterscheidung abschaffen. Fortan gilt ein einheitlicher, zumeist geringerer Schutz. Musste bisher auf den wertvollsten Kernflächen der ältere Baumbestand auf zumindest 35 Prozent der Fläche erhalten bleiben, liegt der zu verschonende Anteil nun nur noch bei 20 Prozent des Altbestandes. Auf dieser Restfläche dürfen zudem 7 von 10 alten Bäumen gefällt werden. "Die wertvollen Wälder in den Kernzonen der Schutzgebiete dürfen so weit ausgeplündert werden, dass bis zu 93 Prozent der alten Bäume abgeholzt werden dürfen", resümiert Wilhelm. Ein solcher Wald hätte seinen Naturschutzwert fast vollständig verloren. Dennoch wäre er nach der neuen Definition des Landes in einem "günstigen Erhaltungszustand". "Es handelt sich hier um einen Leitfaden zur Waldzerstörung und eine Anleitung zum Rechtsbruch", so Wilhelm.

Der neue Leitfaden soll einen Erlass von 2015 konkretisieren, der laut einem  Rechtsgutachten von BUND, Greenpeace und Nabu bereits europarechtswidrig ist, weil er massive Verschlechterungen des Gebietszustandes erlaubt. Das Umweltministerium verwies seinerzeit auf eine "Öffnungsklausel", die es den Landkreisen erlaubt, vom Erlass abzuweichen, wenn die Schutzziele dies erfordern. Einige Naturschutzbehörden machten davon Gebrauch und schrieben zum Beispiel in ihre Verordnungen, dass in naturnahe Buchenwälder keine Nadelbäume neu gepflanzt werden dürfen. Laut Begleitschreiben sei die Öffnungsklausel aber nur noch "im begründeten Ausnahmefall" anzuwenden. "Der schmale verbliebene Pfad zu europarechtskonformen Schutzverordnungen wird jetzt vollends versperrt", stellt Axel Ebeler fest. "Durch die neuen Vorgaben wird ein Großteil der rund 230 Schutzgebietsverfahren, die bis Ende 2018 abgeschlossen sein müssen, wie jüngst vom Bundesumweltministerium eingefordert, stark zurückgeworfen. Manche Verfahren wurden bereits abgebrochen und neu begonnen. Der BUND fordert daher die sofortige Rücknahme des neuen Walderlasses!"

Den Leitfaden "Natura 2000 in niedersächsischen Wäldern" können Sie hier herunterladen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/127805

Rückfragen zum Thema an:
Georg Wilhelm, Sprecher Arbeitskreis Wald, BUND Landesverband Niedersachsen,
georg.wilhelm(at)bund.net

Axel Ebeler, Stellvertretender Landesvorsitzender, BUND Landesverband Niedersachsen, axel.ebeler(at)bund.net 


Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, BUND Landesverband Niedersachsen, Tel. (0511) 965 69 - 31, tonja.mannstedt(at)nds.bund.net 

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