BUND Landesverband Niedersachsen

Bitte mehr Abstand halten! BUND Niedersachsen fordert Nachbesserungen in der Novelle zum niedersächsischen Wassergesetz wie breitere Gewässerrandstreifen

13. Januar 2017 | Landwirtschaft, Lebensräume, Umweltpolitik (NI), Wasser, Flüsse, Meere (NI), Flüsse & Gewässer

Das niedersächsische Wassergesetz steht vor einer umfassenden Überarbeitung. Der BUND begrüßt, dass mit der Novellierung die bereits seit längerem überfälligen Regelungen im Niedersächsischen Wassergesetz und im Wasserhaushaltsgesetz angepasst und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Weser-Randstreifen. Foto: Ruth Paschka Weser-Randstreifen

Das niedersächsische Wassergesetz steht vor einer umfassenden Überarbeitung. Der BUND begrüßt, dass mit der Novellierung die bereits seit längerem überfälligen Regelungen im Niedersächsischen Wassergesetz und im Wasserhaushaltsgesetz angepasst und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. In der Sache vermisst der BUND jedoch eine deutliche, auf die Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie fokussierte Gesetzgebung. „Beim Umweltschutz bleibt die Novelle deutlich hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurück, die die europäische Richtlinie geboten hätte“, sagt Vera Konermann, Gewässerexpertin des BUND Niedersachsen.

Erfreulich sei die Wiedereinführung von Gewässerrandstreifen auch an Gewässern 3. Ordnung, da Uferrandstreifen ein wichtiges Instrument darstellen, um Flüsse und Bäche vor Einträgen aus der Landwirtschaft zu schützen. Gewässer dritter Ordnung umfassen kleinere Flüsse, Bäche und Gräben. In Niedersachsen betrifft dies rund 130.000 km Ufer. Mit der vorgesehenen Gewässerrandstreifenbreite von nur 5 Metern an Gewässern 1. und 2. Ordnung bleibt die Novelle jedoch weit hinter den Regelungen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen oder Sachsen-Anhalt zurück.

„Um die gesundheitsgefährdende Belastung durch Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmittel in den niedersächsischen Gewässern zu reduzieren, ist hier aus Sicht des BUND eine Pufferzone von mindestens 10 Metern zwischen Acker und Gewässer erforderlich“, gibt Konermann zu Bedenken. Die Regelungen müssen darüber hinaus in ihrer Anwendung und Kontrolle einfach zu handhaben sein.

Die intensive landwirtschaftliche Nutzung in Niedersachsen verursacht gravierende Umweltprobleme. Im Übrigen wird die Funktion der Gewässerrandstreifen als Puffer gegen schädliche Gewässereinträge unterlaufen, wenn das mit Nährstoffen oder Pestiziden belastete Drainagewasser aus landwirtschaftlichen Flächen direkt in die Gewässer eingeleitet werden darf. „Der Gesetzesentwurf enthält hierzu bislang keine Regelung“, bemängelt Konermann.

Zudem fordert der BUND den Landesgesetzgeber auf, ein wasserrechtliches Verbot des Frackings einzuführen. „Das Landesrecht sollte mindestens die Spielräume voll ausschöpfen, die der Bundesgesetzgeber den Ländern eingeräumt hat, um in Niedersachsen Erprobungsmaßnahmen für Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten auszuschließen“, so die BUND-Gewässerexpertin.

Der BUND vermisst darüber hinaus im neuen niedersächsischen Wassergesetz Vorgaben zum Umgang  mit Niederschlagswasser, das von bebauten Flächen abfließt. Aus Sicht des Umweltverbandes müssen  angesichts des Klimawandels Maßnahmen zur Speicherung von Niederschlägen im Winterhalbjahr sowie von Starkregenereignissen während der Vegetationsperiode getroffen werden. Die Kommunen sollten hierzu bis zum Jahr 2020 einen entsprechenden Bewirtschaftungsplan erstellen.

 

Rückfragen zum Thema an:
Vera Konermann
Gewässerreferentin
BUND Landesverband Niedersachsen
vera.konermann(at)bund.net

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 31
presse(at)nds.bund.net 

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