BUND Landesverband Niedersachsen

BUND fordert: Keine weitere Weservertiefung!

12. Mai 2023 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Mobilität, Mobilität (NI), Nachhaltigkeit, Umweltpolitik (NI)

Anlässlich des heutigen Besuchs von Bundeskanzler Olaf Scholz beim Unternehmen J. Müller, Hauptakteur im Hafen Brake, erneuert der BUND seine Kritik an der geplanten Weservertiefung. Dazu sagt Dr. Tonja Mannstedt, BUND-Landesgeschäftsführerin:

„Eine erneute Vertiefung der Unterweser ist sowohl wirtschaftlich als auch verkehrlich nicht erforderlich und aus Naturschutzsicht nicht vertretbar. Der BUND fordert daher Bund und Land auf, Pläne zur Weservertiefung zum Schutz der Flussökologie einer wichtigen Lebensader aufzugeben.

Im Hafen Brake werden heute jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen Agrarprodukte - hauptsächlich Futtermittel – umgeschlagen, mehr als in den europäischen Nachbarländern. Das Unternehmen J. Müller spricht selbst von 4 Millionen Tonnen Agrargütern. Vor dem Hintergrund einer stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichteten neuen Agrarpolitik ist jegliche Subventionierung zur Steigerung weiterer Agrarimporte kontraproduktiv. Zudem wird die bisherige Ausbautiefe derzeit nur von einem sehr geringen Anteil der den Braker Hafen anlaufenden Schiffe genutzt. Der BUND kann keinen Wettbewerbsnachteil zulasten des Hafenstandorts feststellen, sollte eine Vertiefung mit dem Ziel einer tideabhängigen Erreichbarkeit des Hafens mit 12,8 Meter abgeladenen Schiffen nicht erfolgen.

Vielmehr wäre die Flussvertiefung mit massiven ökologischen Folgeschäden verbunden, wie wir sie leider an Elbe und Ems mit den bisherigen Vertiefungen überdeutlich erleben. Schon jetzt ist ein unwiederbringlicher Verlust der Süßwasserflora und -fauna zu beobachten, die Häfen, Siele und Industrieanleger verschlicken. Eine weitere Vertiefung brächte einen verstärkten Brackwassereintrag in die Wesermarsch mit sich und das Hochwasserrisiko würde durch die sich verändernde Tidedynamik erheblich steigen. Die Folgen des sich abzeichnenden beschleunigten Meeresspiegelanstiegs sind damit noch nicht einmal bedacht.“

Hintergrund:

Gegen die aktuell geplante Weservertiefung hatte der BUND erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt, das den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärte. Im Mittelpunkt des Richterspruchs aus Leipzig steht die Feststellung, dass es sich bei der Weservertiefung um drei Projekte handelt, die getrennt zu verfolgen sind. Mindestens für die Vertiefung bis Bremen-Stadt sehen die Richter keinen begründeten Bedarf. In dem Urteil stecken auch weitere richtungsweisende Klarstellungen zum Wasser- und Naturschutzrecht.

 

BUND-Pressestelle:

Elisabeth Schwarz, Tel. (0511) 965 69 – 32, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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