Der BUND Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz in der aktuellen Fassung am 10. Juli im Bundesrat nicht zuzustimmen. Das Gesetz gefährdet den Natur- und Umweltschutz, schwächt die Planungshoheit von Ländern und Kommunen und führt zu einer massiven Einschränkung der Beteiligungsrechte für die Zivilgesellschaft. Gleichzeitig fordert der BUND ein wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur. Dadurch sollen wertvolle Naturgebiete wie Wälder, Moore, Flussauen und Grünflächen erhalten und langfristig gesichert werden; auch zerstörte Natur soll wieder hergestellt und über grüne Korridore miteinander verbunden werden.
Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein Rückschritt mit Ansage: Der Neubau von Autobahnen, LKW-Parkplätzen, Flughäfen, sogar der Ausbau unserer Flüsse zu Wasserstraßen, soll zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt, Umweltprüfungen ausgehebelt und ökologische Schäden schlicht ausgeblendet werden. Beteiligungs- und Klagerechte werden beschnitten, um Widerspruch zu verhindern. Das ist kein Bürokratieabbau, keine Beschleunigung, sondern ein Frontalangriff auf Umweltvorsorge und Demokratie!“
Besonders Niedersachsen droht zum Verlierer des Gesetzes zu werden. Mit der A 20 und der A 39 liegen zwei der umweltschädlichsten Verkehrsprojekte des Bundes in diesem Bundesland. Künftig könnten sie ohne sorgfältige Abwägung der Belange von Mensch, Natur und Umwelt durchgepeitscht werden. Das betrifft auch die Pläne zum weiteren Ausbau von Weser und Ems, die durch mehrfache Vertiefungen in der Vergangenheit bereits in einen katastrophalen ökologischen Zustand versetzt wurden.
Darüber hinaus soll das Gesetz dafür sorgen, dass Eingriffe in Natur und Landschaft künftig durch Geldzahlungen statt durch Ausgleichsmaßnahmen in der Fläche kompensiert werden können. Damit wird das Verursacherprinzip geschwächt und wertvolle Natur dauerhaft zerstört, ohne dafür wirksam Ersatz zu schaffen. Gleichzeitig drohen Ländern und Kommunen wichtige finanzielle Mittel für den Erhalt und die Wiederherstellung der Natur verloren zu gehen.
Der BUND sieht zudem die vorgesehenen Abschwächungen des Planungsrechts mit großer Sorge. So sollen durch vorläufige Anordnungen bereits vor Abschluss von Planfeststellungsverfahren und vor einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft möglich sein. Damit drohen irreversible Schäden an wertvollen Ökosystemen und eine Schwächung rechtsstaatlicher Verfahren. Gleichzeitig wird das ursprünglich parallel angekündigte Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur von den Regierungsparteien im Bund immer weiter verzögert und ausgehöhlt.
Gerstner: „Ausgerechnet das Gesetz, das unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen soll, wird auf die lange Bank geschoben und immer weiter verwässert. Dabei ist ein solches Gesetz längst überfällig, um lebensnotwendiges Grün in der Stadt und die Natur zu schützen. Denn Wälder, Moore, intakte Gewässer und naturnahe Grünflächen in der Stadt schützen die Menschen vor zunehmender Hitze, sorgen für Hochwasserschutz und Wasserrückhalt, sind natürliche CO2-Speicher und schaffen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wir fordern die Landesregierung deshalb dringend auf, sich im Bundesrat für ein wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und gegen das rückwärtsgewandte Infrastruktur-Zukunftsgesetz einzusetzen.“
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